90-jähriger Rentner aus Gemünden muß gegen VW verhandeln, -VW-Vorstand besteht auf Termin vor dem LG Braunschweig - Rentner stellt Befangenheitsantrag gegen " VW Richter "

Die Klage eines 90-Jährigen VW-Geschädigten aus Gemünden gegen die VW-AG muß auf Druck des VW-Vorstandes mündlich vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden, obwohl das Gericht und der Kläger dies nicht für notwendig halten. Was will VW damit erreichen? - Der Rentner aus Gemünden meint, das sei reine Schikane. Ein Klageverfahren gegen VW soll offensichtlich so beschwerlich wie möglich gemacht werden, obwohl die Rechtsauffassung des LG Braunschweig unzählige Male durch VW-Urteile klargestellt wurde. Nicht nur, dass der Rentner sich von VW grundsätzlich betrogen fühlt, jetzt ist er auch überzeugt, dass VW die Prozeßbeteiligten noch mit unnötigem Reiseaufwand schikanieren will.

 

Der völlig sinnlose Termin zur mündlichen Verhandlung muß auf Wunsch von VW am 17.10.2017, 12 Uhr vor dem LG Braunschweig durchgeführt werden. Auch das ohnehin überlastete Gericht wird dadurch unnötiger Weise zusätzlich belastet. Dem Kläger erscheint das Verhalten des VW-Vorstandes weiterhin rücksichtslos gegenüber allen Beteiligten.

 

 Update 17.10.17:

Da das Gericht den Termin nicht wenige Wochen verschieben wollte, weil der Kläger auch aus gesundheitlichen Gründen am 17.10.17 nicht reisen konnte, hat der Rentner den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Gericht hat den heutigen Termin deshalb aufgehoben.

 

Die MAIN POST und Wolfsburger Nachrichten berichten:  

 

Main Post vom 17.10.2017 aktualisiert: 18.10.2017   GEMÜNDEN
    VW zitiert Kunden aus Gemünden in Braunschweig vor Gericht
Nach dem Abgasskandal klagt ein enttäuschter VW-Kunde aus Gemünden in einem spektakulären Verfahren gegen den Konzern. Doch der macht ihm die Sache so schwer wie möglich.

    VW kämpft gegen einen klagewillige VW-Kunden aus Gemünden (Lkr. Main Spessart) im Abgasskandal mit harten Bandagen: Den 90-jährigen Rentner bat man zum Prozess 350 Kilometer nach Braunschweig. Das Gericht nahe der Konzernzentrale in Wolfsburg hatte immer wieder zugunsten von VW entschieden – im Gegensatz zu anderen wie Würzburg.


    Trotz Erkrankung Prozess
    Als der Rentner erkrankte, bat er um Verschiebung. Doch „bei der Gegenseite wurde mir mitgeteilt, dass VW auf der Durchführung der mündlichen Verhandlung besteht,“ sagt der Anwalt des Unterfranken

    Das Vorgehen des Mannes aus Gemünden schmerzt VW: Er will die Rückrufaktion nach dem Abgas-Skandal stoppen. Der Konzern soll 2,4 Millionen Autos deutscher Kunden nachbessern. Doch der Käufer eines VW-Amarok fürchtet durch die Umrüstung Langzeitmängel am Auto. Willigt er nicht in die Nachbesserung ein, droht ihm der Entzug der Betriebserlaubnis zum Jahresende.
   

Furcht vor Folgeerscheinungen
    Der VW-Kunde hat kein Vertrauen in die Maßnahme, die zwischen Konzern und Kraftfahrt-Bundesamt vereinbart wurde. Er fürchtet, dass dies „zu Folgemängeln am Motor führt und dass die verwendeten Motorteile, die sich ohnehin bereits an der Belastungsgrenze bei dem derzeit bestehenden Einspritzdruck befinden, übermäßig belastet werden,“ heißt es unter Bezug auf Angaben von Sachverständigen. Das Kraftfahrtbundesamt wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion zu dem Fall nicht äußern.
    „Mündliche Verhandlung nicht erforderlich“

    Der Prozess gegen VW in Braunschweig war am Dienstag angesetzt. „Aus Sicht des Gericht erscheint eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich,“ hieß es noch Ende August in einer Benachrichtigung an die VW-Anwälte. Doch die beharrten auf mündliche Verhandlung. Anwalt Schmidt meldete seinen Mandanten krank: „Wenn VW die Sache für so überragend wichtig hält, dass der Vorstand auf mündliche Verhandlung nicht verzichten will, hat mein Mandant auch Anspruch darauf, an einer so wichtigen Verhandlung teilzunehmen. Er hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Termin verschoben wird, bis er genesen ist.“


    Befangenheitsantrag

    Als das Gericht darauf bestand, am Dienstag zu entscheiden, stellte der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Das stoppte den Prozess – und sorgte für gehörige Aufmerksamkeit der Medien. Inzwischen bekommt VW zahlreiche Anfragen: „Wir hatten keine Kenntnis vom Alter und der Erkrankung des Klägers,“sagte ein VW-Sprecher am Mittag auf Anfrage dieser Redaktion. Eine mündliche Verhandlung sei zwar effektiv, um auftauchende technische Fragen schnell klären zu können (die in anderen Verfahren bereits dutzende Male geklärt sind). Aber da müsse der Kläger „natürlich“ nicht persönlich erscheinen."

Vollständiger Artikel des Autors Manfred Schweidler:

https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Abgasskandale-Gemuenden-Konzernzentralen-Krankheiten-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte-Rentner-Rueckrufaktionen-Verhandlungen-Zitate;art768,9772523

 

 

Die Wolfsburger Nachrichten berichten ebenfalls am 19.10.2017

 

90-Jähriger klagt gegen Volkswagen

WOLFSBURG  Rund um den Prozess gibt es Irritationen und Ärger. Ein 90-Jähriger sollte angeblich auf Wunsch von VW zum Prozesstermin persönlich erscheinen.

Von Thomas Kruse

Die Geschichte hört sich ziemlich fies an. VW-Juristen sollen einen 90-Jährigen aus Gemünden (Landkreis Main-Spessart), der im Zuge von Dieselgate gegen den Autobauer klagt, gebeten haben, persönlich zum Gerichtstermin anzureisen.

Der Senior hätte am Dienstag dieser Woche im Landgericht Braunschweig erscheinen sollen, war aber krank. Als der Termin trotz Krankmeldung des Klägers nicht abgesetzt wurde, stellte sein Anwalt Thomas Schmidt aus Berlin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der habe mit seinem Beschluss „gegen den Grundsatz der Fairness und Gleichbehandlung verstoßen“. Das stoppte den Prozess nun zuerst einmal. Das Gericht wollte eigentlich auf eine mündliche Verhandlung verzichten und stattdessen auf Basis der Schriftsätze verhandeln.

 

Volkswagen bestreitet jedweden Vorwurf, den Kläger durch die Ladung zur mündlichen Verhandlung schikanieren zu wollen. Die VW-Juristen hätten weder um das hohe Alter noch die Erkrankung des Mannes gewusst, sagte ein Sprecher. Die Rechtsvertreter hielten eine mündliche Verhandlung aus vielen Gründen indes für wünschenswert. Aber selbstverständlich könne sich der verärgerte Besitzer eines VW Passat dabei auch von seinem Anwalt vertreten lassen.

Nach Auskunft einer Landgerichtssprecherin hätten sich beide Seiten auch einvernehmlich auf eine Verhandlung auf Basis des Schriftverkehrs einigen können. Das habe VW nicht gewollt. Der Unternehmenssprecher teilte mit, dass es sinnvoll sei, sich mündlich auszutauschen, um unklare Sachverhalte schnell und direkt klären zu können. Rechtlich ist aber völlig klar, dass dazu keinesfalls die Präsenz des Klägers erforderlich ist. Das sieht auch Volkswagen so.

Jetzt aber fühlt der 90-Jährige sich erst recht in seiner negativen Einschätzung des Autobauers bestätigt. Er will nun bei einer mündlichen Verhandlung auf jeden Fall dabei sein. Ausgangspunkt ist folgender: Die Parteien streiten um die Feststellung der Schadensersatzpflicht der VW AG aus unerlaubter Handlung und sittenwidriger Schädigung (§§ 823 ff BGB). VW wurde vorgerichtlich erfolglos aufgefordert, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger ist Besitzer eines Passat TDI mit 2-Liter-Maschine, den er für rund 27 000 Euro gekauft hatte. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 6000 Euro möchte der Mann also etwa 21 000 Euro erstattet bekommen. Der VW-Kunde hat nach Hinzuziehung von Sachverständigen kein Vertrauen in die Maßnahme, die zwischen Konzern und Kraftfahrt-Bundesamt vereinbart wurde. Er fürchtet, dass dies „zu Folgemängeln am Motor führt und dass die verwendeten Motorteile übermäßig belastet werden“.

Vollständiger Artikel unter: https://www.wolfsburger-nachrichten.de/wolfsburg/vw-das-werk/article212286975/90-Jaehriger-klagt-gegen-Volkswagen.html

 Artikel steht zum Download bereit: