Die Klage eines 90-Jährigen VW-Geschädigten aus Gemünden gegen die VW-AG muß auf Druck des VW-Vorstandes mündlich vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden, obwohl das Gericht und der Kläger dies nicht für notwendig halten. Was will VW damit erreichen? - Der Rentner aus Gemünden meint, das sei reine Schikane. Ein Klageverfahren gegen VW soll offensichtlich so beschwerlich wie möglich gemacht werden, obwohl die Rechtsauffassung des LG Braunschweig unzählige Male durch VW-Urteile klargestellt wurde. Nicht nur, dass der Rentner sich von VW grundsätzlich betrogen fühlt, jetzt ist er auch überzeugt, dass VW die Prozeßbeteiligten noch mit unnötigem Reiseaufwand schikanieren will.
Der völlig sinnlose Termin zur mündlichen Verhandlung muß auf Wunsch von VW am 17.10.2017, 12 Uhr vor dem LG Braunschweig durchgeführt werden. Auch das ohnehin überlastete Gericht wird dadurch unnötiger Weise zusätzlich belastet. Dem Kläger erscheint das Verhalten des VW-Vorstandes weiterhin rücksichtslos gegenüber allen Beteiligten.
Update 17.10.17:
Da das Gericht den Termin nicht wenige Wochen verschieben wollte, weil der Kläger auch aus gesundheitlichen Gründen am 17.10.17 nicht reisen konnte, hat der Rentner den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Gericht hat den heutigen Termin deshalb aufgehoben.
Die MAIN POST und Wolfsburger Nachrichten berichten:
Main Post vom 17.10.2017 aktualisiert: 18.10.2017 GEMÜNDEN
VW zitiert Kunden aus
Gemünden in Braunschweig vor Gericht
Nach dem Abgasskandal klagt ein enttäuschter VW-Kunde aus Gemünden in einem
spektakulären Verfahren gegen den Konzern. Doch der macht ihm die Sache so schwer wie möglich.
VW kämpft gegen einen klagewillige VW-Kunden aus Gemünden (Lkr. Main
Spessart) im Abgasskandal mit harten Bandagen: Den 90-jährigen Rentner bat man zum Prozess 350 Kilometer nach Braunschweig. Das Gericht nahe der Konzernzentrale in Wolfsburg hatte immer wieder
zugunsten von VW entschieden – im Gegensatz zu anderen wie Würzburg.
Trotz Erkrankung Prozess
Als der Rentner erkrankte, bat er um Verschiebung. Doch „bei der
Gegenseite wurde mir mitgeteilt, dass VW auf der Durchführung der mündlichen Verhandlung besteht,“ sagt der Anwalt des Unterfranken
Das Vorgehen des Mannes aus Gemünden schmerzt VW: Er will die
Rückrufaktion nach dem Abgas-Skandal stoppen. Der Konzern soll 2,4 Millionen Autos deutscher Kunden nachbessern. Doch der Käufer eines VW-Amarok fürchtet durch die Umrüstung Langzeitmängel am
Auto. Willigt er nicht in die Nachbesserung ein, droht ihm der Entzug der Betriebserlaubnis zum Jahresende.
Furcht vor Folgeerscheinungen
Der VW-Kunde hat kein Vertrauen in die Maßnahme, die zwischen Konzern und
Kraftfahrt-Bundesamt vereinbart wurde. Er fürchtet, dass dies „zu Folgemängeln am Motor führt und dass die verwendeten Motorteile, die sich ohnehin bereits an der Belastungsgrenze bei dem derzeit
bestehenden Einspritzdruck befinden, übermäßig belastet werden,“ heißt es unter Bezug auf Angaben von Sachverständigen. Das Kraftfahrtbundesamt wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion zu dem
Fall nicht äußern.
„Mündliche Verhandlung nicht erforderlich“
Der Prozess gegen VW in Braunschweig war am Dienstag angesetzt. „Aus
Sicht des Gericht erscheint eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich,“ hieß es noch Ende August in einer Benachrichtigung an die VW-Anwälte. Doch die beharrten auf mündliche Verhandlung.
Anwalt Schmidt meldete seinen Mandanten krank: „Wenn VW die Sache für so überragend wichtig hält, dass der Vorstand auf mündliche Verhandlung nicht verzichten will, hat mein Mandant auch Anspruch
darauf, an einer so wichtigen Verhandlung teilzunehmen. Er hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Termin verschoben wird, bis er genesen ist.“
Befangenheitsantrag
Als das Gericht darauf bestand, am Dienstag zu entscheiden, stellte
der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Das stoppte den Prozess – und sorgte für gehörige Aufmerksamkeit der Medien. Inzwischen bekommt VW zahlreiche Anfragen: „Wir hatten keine
Kenntnis vom Alter und der Erkrankung des Klägers,“sagte ein VW-Sprecher am Mittag auf Anfrage dieser Redaktion. Eine mündliche Verhandlung sei zwar effektiv, um auftauchende technische Fragen
schnell klären zu können (die in anderen Verfahren bereits dutzende Male geklärt sind). Aber da müsse der Kläger „natürlich“ nicht persönlich erscheinen."
Die Wolfsburger Nachrichten berichten ebenfalls am 19.10.2017
WOLFSBURG Rund um den Prozess gibt es Irritationen und Ärger. Ein 90-Jähriger sollte angeblich auf Wunsch von VW zum Prozesstermin persönlich erscheinen.
Von Thomas Kruse
Die Geschichte hört sich ziemlich fies an. VW-Juristen sollen einen 90-Jährigen aus Gemünden (Landkreis Main-Spessart), der im Zuge von Dieselgate gegen den Autobauer klagt, gebeten haben, persönlich zum Gerichtstermin anzureisen.
Der Senior hätte am Dienstag dieser Woche im Landgericht Braunschweig erscheinen sollen, war aber krank. Als der Termin trotz Krankmeldung des Klägers nicht abgesetzt wurde, stellte sein Anwalt Thomas Schmidt aus Berlin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der habe mit seinem Beschluss „gegen den Grundsatz der Fairness und Gleichbehandlung verstoßen“. Das stoppte den Prozess nun zuerst einmal. Das Gericht wollte eigentlich auf eine mündliche Verhandlung verzichten und stattdessen auf Basis der Schriftsätze verhandeln.
Volkswagen bestreitet jedweden Vorwurf, den Kläger durch die Ladung zur mündlichen Verhandlung schikanieren zu wollen. Die VW-Juristen hätten weder um das hohe Alter noch die Erkrankung des Mannes gewusst, sagte ein Sprecher. Die Rechtsvertreter hielten eine mündliche Verhandlung aus vielen Gründen indes für wünschenswert. Aber selbstverständlich könne sich der verärgerte Besitzer eines VW Passat dabei auch von seinem Anwalt vertreten lassen.
Nach Auskunft einer Landgerichtssprecherin hätten sich beide Seiten auch einvernehmlich auf eine Verhandlung auf Basis des Schriftverkehrs einigen können. Das habe VW nicht gewollt. Der Unternehmenssprecher teilte mit, dass es sinnvoll sei, sich mündlich auszutauschen, um unklare Sachverhalte schnell und direkt klären zu können. Rechtlich ist aber völlig klar, dass dazu keinesfalls die Präsenz des Klägers erforderlich ist. Das sieht auch Volkswagen so.
Jetzt aber fühlt der 90-Jährige sich erst recht in seiner negativen Einschätzung des Autobauers bestätigt. Er will nun bei einer mündlichen Verhandlung auf jeden Fall dabei sein. Ausgangspunkt ist folgender: Die Parteien streiten um die Feststellung der Schadensersatzpflicht der VW AG aus unerlaubter Handlung und sittenwidriger Schädigung (§§ 823 ff BGB). VW wurde vorgerichtlich erfolglos aufgefordert, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger ist Besitzer eines Passat TDI mit 2-Liter-Maschine, den er für rund 27 000 Euro gekauft hatte. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 6000 Euro möchte der Mann also etwa 21 000 Euro erstattet bekommen. Der VW-Kunde hat nach Hinzuziehung von Sachverständigen kein Vertrauen in die Maßnahme, die zwischen Konzern und Kraftfahrt-Bundesamt vereinbart wurde. Er fürchtet, dass dies „zu Folgemängeln am Motor führt und dass die verwendeten Motorteile übermäßig belastet werden“.
Vollständiger Artikel unter: https://www.wolfsburger-nachrichten.de/wolfsburg/vw-das-werk/article212286975/90-Jaehriger-klagt-gegen-Volkswagen.html
Artikel steht zum Download bereit:
Nachdem der zähe Rentner Walter Eisenberg sich mit Genugtuung in seinem Klageverfahren mit VW geeinigt hatte und sein Verfahren einvernehmlich beendet wurde, verstarb der älteste VW-Kläger etwa 2 Wochen nach endgültiger Beendigung seines Verfahrens. Seit 2016 verklagte er unermüdlich VW und das KBA. Dass VW nun doch noch bluten mußte und das KBA nun auch noch die VW-Akten herausgeben muß, erfüllte den streitsamen Rentner noch einige Wochen lang mit Freude. Nach einem erfüllten Leben verstarb er im Kreise seiner Familie und Freunde unerwartet am 3.11.2020.
Auch meine Kanzlei trauert um meinen ältesten Mandanten, der jeder Widrigkeit des Alters jahrelang trotzte und für viele VW-Kläger ein Vorbild war. Wir haben alle von ihm dankbar gelernt und werden ihn vermissen.
Die Main-Post, die wiederholt über den streitbaren Rentner berichtet hatte, widmete ihm einen Nachruf:
Aktuelle Pressemitteilung vorn Rechtsanwalt Schmidt zum Beschwerdeverfahren zur Befangenheit des "VW Richters" vor dem OLG Braunschweig
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1019696/VW-Dieselskandal-91-Jaehriger-Rentner-aus-Gemuenden-wartet-auf-das-LG-Braunschweig.html
MyRight-Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld folgen jetzt den von mir vor dem OLG Braunschweig begründeten Verdacht der Befangenheit gegen den "VW-Richter" in Braunschweig - nur ca. 30 km von Wolfsburg entfernt. Die Homogenität der Entscheidungen dort zugunsten von VW ist zumindest auffällig. Bisher hat kein Richter in Braunschweig - im Gegensatz zu vielen Richtern bei anderen Landgerichten - einer Klage gegen VW auf Schadensersatz wegen unterlaubter Handlung / sittenwidriger Schädigung
stattgegeben. Erfolg gab es nur, wenn die VW-AG unmittelbare Verkäuferin des PKW war, was sehr selten war. Auf diese wenigen Fälle beziehen sich auch die großspurig von VW ständig wiederholte Beteuerungen, daß auf die Einrede der Verjährung verzichtet werde. Für Millionen von Geschädigten gilt dieser Verzicht der VW-AG nicht. Darauf weist VW zwar nicht öffentlich hin, allerdings dann, wenn ein Geschädigter den Verzicht auf die Einrede der Verjährung vom VW-Vertragshändler vergeblich verlangt hat.
Wieder eine neue bewußte Täuschung der VW-AG?
Siehe auch Meldung vom 7.2.2018 von Spiegel und ntv: https://www.n-tv.de/
Der älteste VW-Kläger hat auch den Eindruck, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in Schleswig befangen sind:
https://www.openpr.de/news/1002470/VW-Skandal-Aeltester-VW-Geschaedigter-lehnt-Richter-des-Verwaltungsgerichts-in-Schleswig-ab.html
"Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:
Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen. ..."
Download des kompletten Urteils:
Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdofree.com/eugh-und-das-thermofenster-bei-daimler/
Neu Chancen auf Schadensersatz bei allen Dieselfahrzeug-Herstellern, die Thermofenster verwenden. Auch im Update ist das Thermofenster unzulässig und kann Schadensersatz begründen.
Kontaktformular:
Presse:
Der von Rechtsanwalt Schmidt vertretene Kläger tauscht als erster erfolgreicher Kläger bereits 2016 kostenlos einen Euro 5 Audi gegen das vergleichbares Audi Euro 6 Model und Audi übernimmt fast alle Prozeßkosten
Potsdamer Neueste Nachrichten, Artikel v. 23.10.16, berichtet online: http://www.pnn.de/potsdam/
Bericht der MAZ über Urteile in Brandenburg http://www.maz-online.de/Brandenburg/Wegweisendes-Urteil-im-VW-Abgasskandal
VW-Rückrufaktion nicht rechtmäßig - Verwaltungsgericht muß entscheiden
http://www.moz.de/nachrichten/
und MAZ Über Klagen aus Zossen (LG Berlin und LG Potsdam)
http://m.maz-online.de/
Abdruck zu Problemen mit Rechtsschutzversicherungen: "Euro am Sonntag" v. 28./29.1.2017 und "EURO" v. 15.2.2016
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/994940/VW-Skandal-Bundesverwaltungsgericht-Urteil-vom-27-2-2018-Fahrverbot-in-Berlin-VW-Schadensersatz.html
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1032306/VW-Dieselkskandal-Schadensersatzklage-Verjaehrung-2019.html
https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html
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