Abgasskandal bei Mercedes-Benz und PORSCHE - Das KBA ordnet für Porsche CAEYENNE TDI, 3 Liter, "verpflichtenden Rückruf" an, so dass das Fahrzeug als schwer mangelhaft gilt und die vertraglichen Rücktrittsansprüche bestehen wie bei VW.

Die ersten Rechtsanwälte haben bereits Klagen gegen Porsche und Mercedes eingereicht - vorerst nicht dem Rückruf folgen!

Die ersten umweltbewußten Kunden fordern bereits die Rückabwicklung ihrer Kaufverträge von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Chrysler und Renault. Für negative Folgen haftet bisher nur der Kunde. Aus guten Gründen traut sich kein Hersteller eine echte Garantie für das angebotene Update zu übernehmen, weil die Folgen noch unüberschaubar sind und in vielen Fällen der PKW anschließend liegen geblieben ist und abgeschleppt werden mußte. Siehe Berichte bei ("Motor Talk")

Meine Kanzlei vertritt den ersten Porsche-Abgasskandal-Fall gegen das Porsche Zentrum in Kleinmachnow. Vor dem Landgericht Potsdam wurde bereits Klage gegen Porsche erhoben.


Porsche Cayenne Skandalwebsite: https://porsche-abgasskandal.jimdo.com/maz-online-porsche-cayenne-wir-sind-die-guten/


Porsche beginnt mit Cayenne-Rückruf am 6. November 2017

Dem Rückruf sollte vorläufig nicht gefolgt werden, sondern die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Auf die Gewährleistungs- und Garantiefrist ist dabei zu achten.

Sollte Porsche in der Zwischenzeit ein Nachfolgemodell auf den Markt bringen (das bereits vorgestellt wurde), könnten Geschädigte eine kostenlose Neulieferung verlangen. In jedem Fall läßt sich sofort bereits ein Anspruch auf Rücktritt und Schadensersatz begründen.

Porsche beginnt mit Macan Rückruf - KBA droht mit dem Entzug der Typengenehmigung

PORSCHE will sein Modell Macan mit Drei-Liter-Dieselmotor  ebenfalls für ein weiteres Software-Update in die Werkstätten rufen. Betroffen seien europaweit rund 52.500 Fahrzeuge mit dem Sechszylinder-Diesel, in Deutschland etwa 14.000 Autos, teilte Porsche mit. Nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) würden die Besitzer kontaktiert.

 

Es ist Eile geboten für diejenigen, die Gewährleistungsanspüche geltend machen wollen. Es bestehen die gleichen Rechte wie beim Kauf des Porsche Cayenne (s.o.). Betroffene sollten mit ihren Ansprüchen unbedingt dem Rückruf zuvorkommen und sofort handeln.

KBA ordnet Rückruf des Mercedes Transporters VITO an

Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ist die Behörde auf eine neue Manipulationstechnik gestoßen: Die Motorensteuerung soll so programmiert sein, dass die Einspritzung von Harnstoff ("AdBlue") in den SCR-Katalysator reduziert wird, damit die Reinigungsflüssigkeit nicht vor dem nächsten Serviceintervall nachgefüllt werden muss.

Die Folge: In vielen Fahrsituationen stößt der Wagen trotz vorhandener Abgasreinigung offenbar mehr Stickoxide aus. Dabei soll es sich um ein illegale Abschalteinrichtung handeln.

Nach der Rückrufanordnung haben die VITO-Besitzer die gleichen Rechte wie die VW-Skandal-Geschädigten (Rückgabe, Neulieferung, Schadensersatz, Minderung).

Porsche

Porsche Cayenne

Spiegel Online berichtet über Abschaltvorrichtung: 

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/abgasskandal-neuer-porsche-cayenne-mit-hohen-abgaswerten-bei-tuev-test-a-1151396.html

Haben Porsche und AUDI seit 2015 beim 3 L -Motor vorsätzlich betrogen und eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut?

 

Frontal 21

Ein Streit über die Auslegung der Abgasvorschriften ist zwischen dem ZDF und Mercedes bzw. BMW entbrannt. Das ZDF stützt sich auf ein Gutachten des Bundestages:  http://www.autozeitung.de/auto-news/diesel-skandal-test-frontal-21 http://www.autozeitung.de/auto-news/diesel-skandal-test-frontal-21 

Renault

Soweit Renault in den Euro 6 Fahrzeugen auch verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat, wurde eine "freiwillige" Rückrufaktion gestartet, der auf keinen Fall gefolgt werden sollte, solange noch Garantie-/ Gewährleistungsrechte bestehen, die unbedingt sofort klageweise geltend gemacht werden sollten.

Deutsche Umwelthilfe:

KBA-Verfahren gegen Daimler, Opel und VW

Die DUH meldet: 

 

- Beim Smart cdi Diesel sollen angeblich viermal so hohe Stickoxid-Werten gemessen worden sein wie bei einem 28-Tonnen Mercedes-Benz-Truck!

 

- Verwaltungsgericht Schleswig übersendet DUH die 581-seitige, durchgehend geschwärzte VW-Dieselgate-Akte des KBA –

 

- Bundesregierung stellt Wirtschaftsinteressen der Autobauer über Gesundheitsschutz der Bürger: Keine Auflagen in Deutschland zur Reduktion der Stickoxidwerte auf der Straße  

 

Weitere Meldungen unter

http://www.duh.de/5444+M565c5489c01.html

 

 

Opel Skandal

Auch wenn OPEL alles bestreitet, wird die laufende Ermittlung des KBA zeigen, ob Käufer von OPEL-Fahrzeugen die gleichen Rechte durchsetzen können wie VW-Kunden.

 

Tagesschau.de meldet am 22.7.16:

Verkehrministerium hält Vorwürfe für seriös 

Der ganze Artikel von Peter Onneken, WDR ist zu finden unter: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/abschaltvorrichtung-opel-101.html


Fiat Chrysler

ABGAS-BETRUG BEI FIAT-CHRYSLER

US-Behörden klagen an

Siehe Artikel zu dieser Überschrift unter: 

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/fabgasaffaere-usa-fiat-chrysler-100000-diesel-betroffen-1786030.html

 

Smart

"DUH verlangt von Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Entzug der Typzulassung für den als „Stadtauto“ beworbenen Euro 6 Benzin-Smart angesichts bis zu 440-facher Überschreitung der Laborgrenzwerte von Diesel-Pkw – DUH fordert von Daimler Rückrufprogramm für alle bisher verkauften Schmutz-Smart und Nachbesserung der Abgasreinigung"

 

DUH-Artikel unter: 

http://www.duh.de/pressemitteilung/verkaufsverbot-smart-fortwo-120517/?no_cache=1

 

Deutsche Umwelthilfe:

DUH will Fiat-Chrysler Deutschland fortgesetzte Verbrauchertäuschung bei der Bewerbung des mit illegalen Abschalteinrichtungen angebotenen Fiat 500x 2.0 verbieten lassen

 

Siehe Artikel unter:

Daimler Skandal

Ein Großaufgebot von 23 Staatsanwälten und 230 Polizisten durchsuchen die Daimler-Standorte Unterlagen, die auf Manipulationen hinweisen.


Was Sie zur Daimler-Äffäre wissen sollten




Porsche Abgasskandal - Urteile des Landgerichts Stuttgart im VW Skandal helfen Geschädigten: Rückgabe und Minderung möglich

Lahr (ots) - Erst kürzlich gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass das Modell Porsche Cayenne ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Es wurde deshalb ein Zulassungsstopp verhängt und die Fahrzeuge sollen einem verpflichtenden Rückruf unterliegen. Es wurde angekündigt, dass ein Softwareupdate aufgespielt werde. Zahlreiche Experten sind der Meinung, dass ein solches Softwareupdate erhebliche Nachteile, wie z.B. Minderleistung, Mehrverbrauch etc. mit sich bringt. Davon berichten auch Geschädigte im VW Skandal, die ihr Fahrzeug bereits nachbessern haben lassen. Zahlreiche Geschädigte wenden sich deshalb an die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Frage, was sie unternehmen sollen.

 

Zwei hochaktuelle Urteile des Landgerichts Stuttgart, 12 O 386/16 und 20 O 425/16 aus Juni/Juli 2017 im eigentlichen VW Abgasskandal helfen den Geschädigten weiter. In einem Urteil wurde einem Geschädigten ein Minderungsbetrag zugesprochen, weil das Fahrzeug nach Ansicht des Gerichts mangelhaft ist. Es ist mit einer illegalen Abschalteinrichtungen versehen und entspricht daher nicht dem, was der Käufer beim Kauf erwarten durfte. Eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels war nicht erforderlich. In dem anderen Fall urteilte das Landgericht Stuttgart ebenfalls, dass ein vom VW Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einer Manipulationssoftware versehen ist. Eine Frist zur Nachbesserung muss nicht gesetzt werden, weil eine Nachbesserung durch Installation eines Softwareupdates unzumutbar ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Update den Mangel nicht beseitigt oder zu Folgemängeln führt. Der Mangel ist auch nicht unerheblich. Damit kann nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart das manipulierte Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden. (Vollständige Pressemitteilung abrufbar unter:  http://www.presseportal.de/pm/105254/3702387 )


Zu Problemen mit dem Update, dem Rückruf und dem KBA siehe Kapitel oben.


Deutsche Umwelthilfe beantragt beim Kraftfahrt-Bundesamt Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße wegen Abgasbetrug bei 22.000 Porsche Cayenne TDI

 

Berlin (ots) - Als hätte es keinen Diesel-Abgasskandal gegeben: Bundesregierung hat nach Recherchen der DUH bis heute kein einziges Bußgeld gegen einen des Betrugs überführten Autoherstellers verfügt - Expertise des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Mai 2016 belegt, dass es "die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße" gibt, diese betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug" - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert ein Ende der Kumpanei von Bundes- und Landesregierungen mit des Betrugs überführten Autokonzernen sowie die konsequente Ahndung von Verstößen mittels Bußgeldern - Geldbußen sollen für wirksame Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt werden

In einem Schreiben an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 7. August 2017 beantragt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals seit Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen gegen einen Automobilhersteller. In diesem Präzedenzfall hat die DUH ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro wegen des zweifelsfrei nachgewiesenen Abgasbetrugs bei 22.000 Fahrzeugen der Modellreihe Porsche Cayenne TDI über ihren Rechtsanwalt Remo Klinger beantragt. Das ARD-TV Magazin Report Mainz berichtete am 8. August 2017 über diesen Antrag http://l.duh.de/p170808.

"Jeder Bürger und Kleinunternehmer muss Recht und Gesetz achten. Wird er bei einem Park- oder Verkehrsverstoß ertappt, drohen ihm der Schwere seines Vergehens nach entsprechende Bußgelder. Dies muss zukünftig auch für Automobilkonzerne gelten, die im Dieselabgasskandal in Deutschland bisher von jeglichen Strafen verschont wurden. Autobauer, die ihre Kunden systematisch täuschen, minderwertige Katalysatoren überteuert verkaufen und für tausende schwere Atemwegserkrankungen sowie Todesfälle verantwortlich sind, müssen entsprechend der Gesetze angemessen bestraft werden", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Mit unserem Antrag zur Festsetzung einer Geldbuße von 110 Millionen Euro gegen die Porsche AG wollen wir einen Präzedenzfall schaffen, dem viele weitere folgen müssen. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften auch weiterhin ignoriert. Die eingenommenen Geldbußen sollen für wirksame Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt werden."

Rechtsgrundlage für die bisher von der Politik bestrittene Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen ist die "Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge" (EG-FGV). In einer zu Fiat in einem vergleichbaren Fall erstellten internen Expertise des Bundesverkehrsministeriums heißt es, es gibt "die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße". Diese betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug", wenn "ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung" Fahrzeuge feilgeboten würden. Bei der "Abgabe falscher Erklärungen" könne der Bußgeldtatbestand erfüllt sein. Die Geldbuße könne sich gegen den "Händler oder de[n] Hersteller" richten.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Jeder Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern wird bestraft. Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÜV geht, muss nicht nur die Untersuchung des TÜV nachholen, sondern auch eine Geldbuße zahlen. Es ist nicht ansatzweise verständlich, warum dies für deutsche Autohersteller nicht gelten soll. Die Geldbußen sind festzusetzen. Daraus können sinnvolle Maßnahmen ökologischer Mobilität bezahlt werden."

Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8. August 2017: "Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen." Auch die EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Die DUH geht nach rechtlicher Bewertung davon aus, dass wegen einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes das KBA für das Verfahren zuständig ist; vorsorglich wurde der Antrag durch die DUH auch bei der für Porsche zuständigen Landesbehörde in Baden-Württemberg gestellt.

Hintergrund:

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministers wurde für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein Rückruf und ein Zulassungsverbot angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.

Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung übereinstimmen sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).

Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine Bußgeldhöhe von 110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu verhängen ist.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Tel.: 0171 2435458, klinger@geulen.com


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Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
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