Die ersten umweltbewußten Kunden fordern bereits die Rückabwicklung ihrer Kaufverträge von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Chrysler und Renault. Für negative Folgen haftet bisher nur der Kunde. Aus guten Gründen traut sich kein Hersteller eine echte Garantie für das angebotene Update zu übernehmen, weil die Folgen noch unüberschaubar sind und in vielen Fällen der PKW anschließend liegen geblieben ist und abgeschleppt werden mußte. Siehe Berichte bei ("Motor Talk")
Meine Kanzlei vertritt den ersten Porsche-Abgasskandal-Fall gegen das Porsche Zentrum in Kleinmachnow. Vor dem Landgericht Potsdam wurde bereits Klage gegen Porsche erhoben.
Dem Rückruf sollte vorläufig nicht gefolgt werden, sondern die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Auf die Gewährleistungs- und Garantiefrist ist dabei zu achten.
Sollte Porsche in der Zwischenzeit ein Nachfolgemodell auf den Markt bringen (das bereits vorgestellt wurde), könnten Geschädigte eine kostenlose Neulieferung verlangen. In jedem Fall läßt sich sofort bereits ein Anspruch auf Rücktritt und Schadensersatz begründen.
PORSCHE will sein Modell Macan mit Drei-Liter-Dieselmotor ebenfalls für ein weiteres Software-Update in die Werkstätten rufen. Betroffen seien europaweit rund 52.500 Fahrzeuge mit dem Sechszylinder-Diesel, in Deutschland etwa 14.000 Autos, teilte Porsche mit. Nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) würden die Besitzer kontaktiert.
Es ist Eile geboten für diejenigen, die Gewährleistungsanspüche geltend machen wollen. Es bestehen die gleichen Rechte wie beim Kauf des Porsche Cayenne (s.o.). Betroffene sollten mit ihren Ansprüchen unbedingt dem Rückruf zuvorkommen und sofort handeln.
Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ist die Behörde auf eine neue Manipulationstechnik gestoßen: Die Motorensteuerung soll so programmiert sein, dass die Einspritzung von Harnstoff ("AdBlue") in den SCR-Katalysator reduziert wird, damit die Reinigungsflüssigkeit nicht vor dem nächsten Serviceintervall nachgefüllt werden muss.
Die Folge: In vielen Fahrsituationen stößt der Wagen trotz vorhandener Abgasreinigung offenbar mehr Stickoxide aus. Dabei soll es sich um ein illegale Abschalteinrichtung handeln.
Nach der Rückrufanordnung haben die VITO-Besitzer die gleichen Rechte wie die VW-Skandal-Geschädigten (Rückgabe, Neulieferung, Schadensersatz, Minderung).
Pflichtrückruf begründet Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
Spiegel Online berichtet über Abschaltvorrichtung:
Haben Porsche und AUDI seit 2015 beim 3 L -Motor vorsätzlich betrogen und eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut?
Ein Streit über die Auslegung der Abgasvorschriften ist zwischen dem ZDF und Mercedes bzw. BMW entbrannt. Das ZDF stützt sich auf ein Gutachten des Bundestages:
http://www.autozeitung.de/
Soweit Renault in den Euro 6 Fahrzeugen auch verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat, wurde eine "freiwillige" Rückrufaktion gestartet, der auf keinen Fall gefolgt werden sollte, solange noch Garantie-/ Gewährleistungsrechte bestehen, die unbedingt sofort klageweise geltend gemacht werden sollten.
Weitere Meldungen unter
http://www.duh.de/5444+
Auch wenn OPEL alles bestreitet, wird die laufende Ermittlung des KBA zeigen, ob Käufer von OPEL-Fahrzeugen die gleichen Rechte durchsetzen können wie VW-Kunden.
Tagesschau.de meldet am 22.7.16:
Der ganze Artikel von
Peter Onneken, WDR ist zu finden unter:
http://www.tagesschau.de/
Siehe Artikel zu dieser Überschrift unter:
"DUH verlangt von Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Entzug der Typzulassung für den als „Stadtauto“ beworbenen Euro 6 Benzin-Smart angesichts bis zu 440-facher Überschreitung der Laborgrenzwerte von Diesel-Pkw – DUH fordert von Daimler Rückrufprogramm für alle bisher verkauften Schmutz-Smart und Nachbesserung der Abgasreinigung"
DUH-Artikel unter:
DUH will Fiat-Chrysler Deutschland fortgesetzte Verbrauchertäuschung bei der Bewerbung des mit illegalen Abschalteinrichtungen angebotenen Fiat 500x 2.0 verbieten lassen
Siehe Artikel unter:
Ein Großaufgebot von 23 Staatsanwälten und 230 Polizisten durchsuchen die Daimler-Standorte Unterlagen, die auf Manipulationen hinweisen.
Ausführlicher Artikel unter:
06.08.2017 – 12:55
Lahr (ots) - Erst kürzlich gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass das Modell Porsche Cayenne ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Es wurde deshalb ein Zulassungsstopp verhängt und die Fahrzeuge sollen einem verpflichtenden Rückruf unterliegen. Es wurde angekündigt, dass ein Softwareupdate aufgespielt werde. Zahlreiche Experten sind der Meinung, dass ein solches Softwareupdate erhebliche Nachteile, wie z.B. Minderleistung, Mehrverbrauch etc. mit sich bringt. Davon berichten auch Geschädigte im VW Skandal, die ihr Fahrzeug bereits nachbessern haben lassen. Zahlreiche Geschädigte wenden sich deshalb an die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Frage, was sie unternehmen sollen.
Zwei hochaktuelle Urteile des Landgerichts Stuttgart, 12 O 386/16 und 20 O 425/16 aus
Juni/Juli 2017 im eigentlichen VW Abgasskandal helfen den Geschädigten weiter. In einem Urteil wurde einem Geschädigten ein Minderungsbetrag zugesprochen, weil das Fahrzeug nach Ansicht des
Gerichts mangelhaft ist. Es ist mit einer illegalen Abschalteinrichtungen versehen und entspricht daher nicht dem, was der Käufer beim Kauf erwarten durfte. Eine Fristsetzung zur Behebung des
Mangels war nicht erforderlich. In dem anderen Fall urteilte das Landgericht Stuttgart ebenfalls, dass ein vom VW Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einer
Manipulationssoftware versehen ist. Eine Frist zur Nachbesserung muss nicht gesetzt werden, weil eine Nachbesserung durch Installation eines Softwareupdates unzumutbar ist, wenn der begründete
Verdacht besteht, dass das Update den Mangel nicht beseitigt oder zu Folgemängeln führt. Der Mangel ist auch nicht unerheblich. Damit kann nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart das manipulierte
Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden. (Vollständige Pressemitteilung abrufbar unter: http://www.presseportal.de/pm/
Berlin (ots) - Als hätte es keinen Diesel-Abgasskandal gegeben: Bundesregierung hat nach Recherchen der DUH bis heute kein einziges Bußgeld gegen einen des Betrugs überführten Autoherstellers verfügt - Expertise des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Mai 2016 belegt, dass es "die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße" gibt, diese betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug" - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert ein Ende der Kumpanei von Bundes- und Landesregierungen mit des Betrugs überführten Autokonzernen sowie die konsequente Ahndung von Verstößen mittels Bußgeldern - Geldbußen sollen für wirksame Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt werden
In einem Schreiben an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 7. August 2017 beantragt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals seit Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen gegen einen Automobilhersteller. In diesem Präzedenzfall hat die DUH ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro wegen des zweifelsfrei nachgewiesenen Abgasbetrugs bei 22.000 Fahrzeugen der Modellreihe Porsche Cayenne TDI über ihren Rechtsanwalt Remo Klinger beantragt. Das ARD-TV Magazin Report Mainz berichtete am 8. August 2017 über diesen Antrag http://l.duh.de/p170808.
"Jeder Bürger und Kleinunternehmer muss Recht und Gesetz achten. Wird er bei einem Park- oder Verkehrsverstoß ertappt, drohen ihm der Schwere seines Vergehens nach entsprechende Bußgelder. Dies muss zukünftig auch für Automobilkonzerne gelten, die im Dieselabgasskandal in Deutschland bisher von jeglichen Strafen verschont wurden. Autobauer, die ihre Kunden systematisch täuschen, minderwertige Katalysatoren überteuert verkaufen und für tausende schwere Atemwegserkrankungen sowie Todesfälle verantwortlich sind, müssen entsprechend der Gesetze angemessen bestraft werden", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Mit unserem Antrag zur Festsetzung einer Geldbuße von 110 Millionen Euro gegen die Porsche AG wollen wir einen Präzedenzfall schaffen, dem viele weitere folgen müssen. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften auch weiterhin ignoriert. Die eingenommenen Geldbußen sollen für wirksame Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt werden."
Rechtsgrundlage für die bisher von der Politik bestrittene Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen ist die "Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge" (EG-FGV). In einer zu Fiat in einem vergleichbaren Fall erstellten internen Expertise des Bundesverkehrsministeriums heißt es, es gibt "die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße". Diese betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug", wenn "ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung" Fahrzeuge feilgeboten würden. Bei der "Abgabe falscher Erklärungen" könne der Bußgeldtatbestand erfüllt sein. Die Geldbuße könne sich gegen den "Händler oder de[n] Hersteller" richten.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Jeder Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern wird bestraft. Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÜV geht, muss nicht nur die Untersuchung des TÜV nachholen, sondern auch eine Geldbuße zahlen. Es ist nicht ansatzweise verständlich, warum dies für deutsche Autohersteller nicht gelten soll. Die Geldbußen sind festzusetzen. Daraus können sinnvolle Maßnahmen ökologischer Mobilität bezahlt werden."
Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8. August 2017: "Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen." Auch die EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.
Die DUH geht nach rechtlicher Bewertung davon aus, dass wegen einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes das KBA für das Verfahren zuständig ist; vorsorglich wurde der Antrag durch die DUH auch bei der für Porsche zuständigen Landesbehörde in Baden-Württemberg gestellt.
Hintergrund:
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministers wurde für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein Rückruf und ein Zulassungsverbot angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.
Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.
Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung übereinstimmen sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).
Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine Bußgeldhöhe von 110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu verhängen ist.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, BundesgeschäftsführerOriginal-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Tel.: 0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Tel.: 0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
Tel.: 030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Nachdem der zähe Rentner Walter Eisenberg sich mit Genugtuung in seinem Klageverfahren mit VW geeinigt hatte und sein Verfahren einvernehmlich beendet wurde, verstarb der älteste VW-Kläger etwa 2 Wochen nach endgültiger Beendigung seines Verfahrens. Seit 2016 verklagte er unermüdlich VW und das KBA. Dass VW nun doch noch bluten mußte und das KBA nun auch noch die VW-Akten herausgeben muß, erfüllte den streitsamen Rentner noch einige Wochen lang mit Freude. Nach einem erfüllten Leben verstarb er im Kreise seiner Familie und Freunde unerwartet am 3.11.2020.
Auch meine Kanzlei trauert um meinen ältesten Mandanten, der jeder Widrigkeit des Alters jahrelang trotzte und für viele VW-Kläger ein Vorbild war. Wir haben alle von ihm dankbar gelernt und werden ihn vermissen.
Die Main-Post, die wiederholt über den streitbaren Rentner berichtet hatte, widmete ihm einen Nachruf:
Aktuelle Pressemitteilung vorn Rechtsanwalt Schmidt zum Beschwerdeverfahren zur Befangenheit des "VW Richters" vor dem OLG Braunschweig
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1019696/VW-Dieselskandal-91-Jaehriger-Rentner-aus-Gemuenden-wartet-auf-das-LG-Braunschweig.html
MyRight-Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld folgen jetzt den von mir vor dem OLG Braunschweig begründeten Verdacht der Befangenheit gegen den "VW-Richter" in Braunschweig - nur ca. 30 km von Wolfsburg entfernt. Die Homogenität der Entscheidungen dort zugunsten von VW ist zumindest auffällig. Bisher hat kein Richter in Braunschweig - im Gegensatz zu vielen Richtern bei anderen Landgerichten - einer Klage gegen VW auf Schadensersatz wegen unterlaubter Handlung / sittenwidriger Schädigung
stattgegeben. Erfolg gab es nur, wenn die VW-AG unmittelbare Verkäuferin des PKW war, was sehr selten war. Auf diese wenigen Fälle beziehen sich auch die großspurig von VW ständig wiederholte Beteuerungen, daß auf die Einrede der Verjährung verzichtet werde. Für Millionen von Geschädigten gilt dieser Verzicht der VW-AG nicht. Darauf weist VW zwar nicht öffentlich hin, allerdings dann, wenn ein Geschädigter den Verzicht auf die Einrede der Verjährung vom VW-Vertragshändler vergeblich verlangt hat.
Wieder eine neue bewußte Täuschung der VW-AG?
Siehe auch Meldung vom 7.2.2018 von Spiegel und ntv: https://www.n-tv.de/
Der älteste VW-Kläger hat auch den Eindruck, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in Schleswig befangen sind:
https://www.openpr.de/news/1002470/VW-Skandal-Aeltester-VW-Geschaedigter-lehnt-Richter-des-Verwaltungsgerichts-in-Schleswig-ab.html
"Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:
Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen. ..."
Download des kompletten Urteils:
Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdofree.com/eugh-und-das-thermofenster-bei-daimler/
Neu Chancen auf Schadensersatz bei allen Dieselfahrzeug-Herstellern, die Thermofenster verwenden. Auch im Update ist das Thermofenster unzulässig und kann Schadensersatz begründen.
Kontaktformular:
Presse:
Der von Rechtsanwalt Schmidt vertretene Kläger tauscht als erster erfolgreicher Kläger bereits 2016 kostenlos einen Euro 5 Audi gegen das vergleichbares Audi Euro 6 Model und Audi übernimmt fast alle Prozeßkosten
Potsdamer Neueste Nachrichten, Artikel v. 23.10.16, berichtet online: http://www.pnn.de/potsdam/
Bericht der MAZ über Urteile in Brandenburg http://www.maz-online.de/Brandenburg/Wegweisendes-Urteil-im-VW-Abgasskandal
VW-Rückrufaktion nicht rechtmäßig - Verwaltungsgericht muß entscheiden
http://www.moz.de/nachrichten/
und MAZ Über Klagen aus Zossen (LG Berlin und LG Potsdam)
http://m.maz-online.de/
Abdruck zu Problemen mit Rechtsschutzversicherungen: "Euro am Sonntag" v. 28./29.1.2017 und "EURO" v. 15.2.2016
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/994940/VW-Skandal-Bundesverwaltungsgericht-Urteil-vom-27-2-2018-Fahrverbot-in-Berlin-VW-Schadensersatz.html
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1032306/VW-Dieselkskandal-Schadensersatzklage-Verjaehrung-2019.html
https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html
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Rechtsanwalt Thomas Schmidt ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied in der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg Grillendamm 2, 14776 Brandenburg an der Havel, Telefon 0338125330, im Internet auffindbar unter http://www.rak-brb.de - Rechtsanwalt Thomas Schmidt ist als Anwalt zugelassen worden unter der Anschrift Thomas Schmidt, Schillerstraße 4, 14532 Kleinmachnow, Tel. 03320320024. Er ist auch registriert bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Bundesrechtsanwaltskammer in: Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. 0303069310. Diese Rechtsanwaltskammern sind die für ihn zuständige Aufsichtsbehörden im Sinne des § 5 I Nr.3 TMG.
Seine gesetzliche Berufsbezeichnung gemäß § 5 I Nr, 5b TMG lautet "Rechtsanwalt" und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufliche Regelungen gemäß § 5 I Nr. 5c TMG:
Die wesentlichen berufsrechtlichen Regelungen, denen der Berufstand der Rechtsanwälte unterliegt
Diese können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de eingesehen werden in deutscher und englischer Sprache
Versicherung:
Berufshaftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Deutschland
Besteht bei der Allianz Deutschland AG,Königinstraße 28, 80802 München,
Geltungsbereich: Diese Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten. Sie genügt damit den Bestimmungen des § 51 BRAO.
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