AUDI: KBA verhängt für V6-Dieselmodelle Zwangsrückruf

 Das Kraftfahrtbundesamt hat in den AUDI-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit der Abgasnorm 6 „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ festgestellt hat. Dies bestätigte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der Zeitung. Insgesamt sind 127 000 Fahrzeuge betroffen.

 

Ein Audi-Sprecher erklärte auf Anfrage: „Seit vielen Monaten untersucht Audi mit Hochdruck alle Diesel-Konzepte akribisch auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale. Im Zuge dieser systematischen und detaillierten Überprüfung und Auswertung hat das Kraftfahrtbundesamt nun auch Bescheide für Audi-Modelle mit V6-TDI-Motoren erlassen.“

 

Bis spätestens zum 2. Februar 2018 muss Audi dem KBA Lösungen vorlegen, wie die Manipulation auf dem Rollenstand abgestellt wird. Laut "Bild" beanstandet die Behörde eine sogenannte Aufheizstrategie, die nur auf dem Prüfstand aktiv ist und im Straßenbetrieb abgeschaltet wird. Weitere mögliche unzulässige Abschaltvorrichtungen würden noch näher geprüft werden.

 

Im Sommer 2017 hatte Audi eine freiwillige und kostenlose Serviceaktion angekündigt, um bei 850 000 Fahrzeugen die Emissionswerte zu verbessern. Darin seien auch die nun vom KBA beanstandeten Fahrzeuge enthalten, so der Audi-Sprecher. Das Bundesverkehrsministerium betont allerdings, dass sich bei den nun laufenden Rückrufaktionen um keine freiwilligen Maßnahmen handelt.

 

Betroffene habe die gleichen Rechte wie bisher alle anderen VW-Geschädigten:

- Kostenlose Neulieferung (Gewährleistung- und Garantiefrist einhalten!)

- Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückzahlung des Kaufpreises)

- Schadensersatz (Anspruch auf Rücknahme gegen die AUDI AG)

- Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung

- Minderung

 

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat offiziell den Autobauer verpflichtet, in Deutschland ca. 77.600 3.0-TDI-Modelle mit der Euro 6-Norm wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückzurufen. Das Ministerium teilte mit, dass eine schadstoffvermindernde Motoraufwärmfunktion fast nur auf dem Prüfstand funktioniere. Im realen Verkehr werde diese Funktion aber nicht aktiviert, sodass die Fahrzeuge zu viele Stickoxide (NOx) ausstoßen. Laut Medienberichten solle es sich vor allem um nach 2015 gebaute Autos handeln. Die Gewährleisungsfristen sind diesmal allerdings einzuhalten. Ebenso möglichst Fristsetzungen notwendig bevor das angeordnete Update zur Verfügung steht, was die Erfolgsaussichten wesentlich erhöht.

 

Zudem stellt sich bei den 3.0-TDI-Motoren die Frage, warum überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, während der Konzern an dem Softwareupdate für die 2.0- und 1.6-TDI-Motoren arbeitete. Geschädigte sollten sich daher in keinem Fall auf Experimente mit Updates einlassen, sondern ihr Fahrzeug zurückgeben.