VW Skandal Neulieferung: KG beschließt am 30.4.2019, dass VW grundsätzlich neuen PKW liefern muß.

Zu den Rechten eines Käufers eines Diesel PKW gegen seinen Verkäufer nach Entfernung der sog. Abschalteinrichtung durch zwischenzeitlich erfolgtes Softwareupdate hat das KG in Berlin ausführlich in seinem Beweisbeschluß Stellung zugunsten des Klägers (VW Tiguan) bezogen. Da der Kläger das Update vor Klageerhebung installieren ließ muß er beweisen, dass dieses den Abgasmangel nicht beseitigt hat.

 

Der Beschluß vom 30.4. wurde am 12.6.19 ergänzt. Beide Beschlüsse stehen zum download nachfolgend bereis.

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Abgasskandal: Kammergericht beschließt Sachverständigenbeweis und begründet für den VW Tiguan den Neulieferungsanspruch
Grundsätzlich muß der VW-Händler ein kostenloses neues typengleiches Auto liefern, wenn der Abgasmangel durch das Softwareupdate nicht folgemängelfrei beseitigt wurde.
Kammergericht Beschluß v. 30.04.19.pdf
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Kammergericht beschließt den Tiguan mit Update von Prof. Dr.-lng. Thomas Esch, Fachhochschule Aachen begutachten zu lassen.
Sollte der Sachverständige bestätigen, dass das Update entweder Folgemängel verursachen könnte oder die gesetzlichen Abgaswerte nicht einhält, wäre der Händler zur Lieferung eines neuen Tiguan aus der aktuellen Serie verpflichtet.
L. NL- KG Beschl. 12.6.19 Vorsch.pdf
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