KBA und TÜV drohen mit PKW-Stillegung - TÜV-Plakette 2017

Abgasgipfel - DUH: Softwareupdate sinnlos? Update sollte weiterhin bei allen Herstellern verweigert werden.

Pressemitteilung der DUH vom 14. März 2017: Auch nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordneten Software-Update eines VW Golf 6 (Abgasnorm Euro 5) stößt dieser mit 602 mg/km mehr als das Dreifache der für die Abgasnorm Euro 5 erlaubten Menge von 180 mg/km an giftigen Stickoxiden aus. Dies ist das Ergebnis von Straßenmessungen, die im Februar und März 2017 durch das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) durchgeführt wurden. Die gegenüber der Volkswagen AG (VW) durch das KBA verfügte Rückrufanordnung vom 15. Oktober 2015 ist damit offenkundig ungeeignet, um rechtmäßige Zustände herbeizuführen. Die DUH wird daher heute (14.3.2017) Klage gegen die Rückrufanordnung des KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erheben.  

„Über 600 mg Stickoxide sind erschreckend. Damit erfüllt der Golf gerade den Euro 2-Standard des Jahres 1996. Wir erleben Live ein Staatsversagen. Millionen betroffene Halter von Diesel-Pkw werden von der Bundesregierung alleine gelassen. Dies ist Folge der „eheähnlichen Verbindung“ zwischen der Bundesregierung und den deutschen Autokonzernen. Während VW der amerikanischen Umweltbehörde zusagt, die Betrugs-Diesel so umzubauen, dass sie durch verbesserte Katalysatoren die Abgaswerte auf der Straße einhalten, ignoriert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Recht und Gesetz und ermöglicht VW eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Unsere eigenen aber auch andere Untersuchungen des Abgasverhaltens von VW-Diesel nach dem Softwareupdate zeigen weiterhin stark überhöhte NOx-Werte und damit einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Daher klagt die DUH nun gegen die offensichtlich rechtswidrige Rückrufanordnung. Für die betroffenen Fahrzeuge muss VW eine neue Typgenehmigung beantragen und hierzu deren Abgasreinigungsanlage wesentlich erneuern, um die derzeit geltenden Abgasgrenzwerte einzuhalten. Andernfalls müssen die Fahrzeuge stillgelegt werden. In jedem Fall haben die Fahrzeughalter ein Anrecht auf Entschädigung.“ 

Das KBA hatte einen Rückruf für die mit den illegalen Abschalteinrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen angeordnet und die von VW vorgelegten Lösungen schrittweise freigegeben, so auch für den von der DUH untersuchten Golf 6. Wiederholt hatte die DUH auf Basis des Umweltinformationsgesetzes nach den konkreten Details des Rückrufes beim KBA nachgefragt – bislang jedoch ohne Ergebnis.

„Eine Abgasrückführung wie bei dem untersuchten VW Golf bietet nur eine begrenzte Möglichkeit der Stickoxidminderung. Bei einer Anpassung der Software kann nur mit höheren CO2-Werten ein etwas besseres Ergebnis erreicht werden. Aber durch die Nachrüstung mit einer SCR Katalysatoranlage könnte das Fahrzeug auf der Straße die Eurostufe 6 einhalten“, so Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte.

Die DUH hat in ihrem Emissions-Kontroll-Institut die Stickoxidemissionen (NOx) eines Golf 6, 1.6 TDI Variant der Eurostufe 5 (Erstzulassung 02.2010) vor und nach dem vom KBA verordneten Rückruf gemessen. Dabei wurden jeweils zehn Fahrten mit einem mobilen Messgerät durchgeführt. Vor dem Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß bei 964 mg/km, nach dem Update lagen die NOx-Werte immer noch bei 602 mg/km und damit um das 3,3-fache höher als erlaubt. Die CO2-Emissionen blieben gleich.
 

Die DUH wird weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw vor und nach einem Software-Update  durchführen. Es zeichnet sich allerdings bislang nicht ab, dass mit den Software-Veränderungen eine rechtskonforme Abgasreinigung erreicht wird. Daher wird die DUH weitere juristische Schritte einleiten und auf eine wirksame Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge oder aber deren Stilllegung bestehen.
 

ARD-Kontraste meldet am 6.4.2017:

VW-Dieselskandal: Diesel-Umrüstungs-Verweigerern droht TÜV-Entzug

Laut Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses "Technisches Kraftfahrwesen" muss VW künftig die Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge direkt an die Zentrale Stelle der technischen Überwachungsvereine (FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH) übermitteln. Bei der Hauptuntersuchung wird dann mithilfe eines Datenabgleichs ermittelt, ob das vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte Update ordnungsgemäß aufgespielt wurde oder nicht.

 

Die Kontrollen sollen nach der für jedes Modell gewährten 18-monatigen Umrüstungsfrist starten. Als erstes Modell ist ab August der VW Amarok 2,0-Liter betroffen, dessen behördlich genehmigte Rückruf-Aktion am 27. Juli endet. Die Audi-Modelle A4, A5, A6, Q5 mit 2,0 Liter-Motor sowie der VW Golf mit 2,0 Liter-Motor und Schaltgetriebe folgen dann im Dezember 2017. Modelle des VW-Passat 2,0 Liter erhalten voraussichtlich ab Januar 2018 keine Prüfplakette mehr, wenn sie nicht nachgerüstet werden.

Vollständiger Artikel abrufbar: http://www.presseportal.de/pm/51580/3606434

 

Am 2.1.17 hat der TÜV Nord mir dies schriftlich bestätigt. 

 

Niemand sollte sich von den Drohungen beeinflussen lassen. Es gibt noch Politiker mit Rückrad - zumindest in Bayern dort darf voraussichtlich kein TÜV verweigert werden, denn die Aufsicht dort untersteht der bayerischen Landesregierung:

http://www.ardmediathek.de/tv/Kontraste/Freistaat-Bayern-gegen-VW-Konzern/Das-Erste/Video?bcastId=431796&documentId=42023052

 

 

4.2.17  Meine Pressemitteilung hierzu als Kommentar veröffentlicht unter: http://www.autohaus.de/nachrichten/verwirrung-um-hu-probleme-fuer-vw-dieselkunden-1876732.html :

Zum einen hat mir die DEKRA am 26.1.2017 mitgeteilt, dass sie ein solches Statement nicht abgibt, woraus ich die Empfehlung ableite, die Hauptuntersuchung besser künftig bei der DEKRA machen zu lassen und nicht beim TÜV-NORD oder TÜV Süd. Außerdem gehen meine Mandanten, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen eine entsprechende Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes bzw. des Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (zu dem auch das Kraftfahrt-Bundesamt gehört) vor. Auch andere Anwälte des Fachkreises Abgasskandal (die zusammen mehr als 30.000 VW-Geschädigte vertreten) beabsichtigen gegen den TÜV und die zuständigen Aufsichtsbehörden vorzugehen. Ihre Leser sollten abwarten und das Update nicht installieren lassen. Immerhin warnt selbst die EU-Kommissarin wegen der möglichen negativen Folgen für den Motor vor der Installation des Updates.Ich empfehle, die Gerichtsentscheidung abzuwarten und vorerst kein Update installieren zu lassen. Da zu befürchten ist, dass die Updates beim nächsten Werkstattbesuch evtl. heimlich installiert werden, weil VW ein starkes Interesse an der Vernichtung des Beweises der Abschalteinrichtungen hat (die auch noch in allen Gerichtsverfahren von VW bestritten wird), sollten entweder VW-Vertragswerkstätten völlig  gemieden werden oder die ausdrücklich Werkstattanweisung erfolgen, das Update nicht zu installieren.  Das Verhalten des TÜV dürfte in in jedem Falle rechtswidrig sein.

 

Ziel meiner Mandanten ist es, von der Verpflichtung, dem  Rückruf von VW zu folgen, entbunden zu werden bis endgültig geklärt ist, dass keine Nachteile entstehen und VW die uneingeschränkte Garantie dafür übernimmt.  

 

Nur ca. 25% der Betroffenen haben bisher das äußerst zweifelhafte Update wegen der zu erwartenden Kurz- und Langzeitschäden machen lassen. Selbst die EU-Kommissarin warnt vor dem Update wegen der negativen Folgen.

 

Da der TÜV nach Anweisung der Politik (BMVI/KBA) handeln muß, ist davon auszugehen, dass die Regierung im Interesse von VW jetzt hart gegen VW-Geschädigte vorgehen will, zumal die Gerichte zunehmend nicht mehr im Interesse von VW urteilen. Mit den ständig wiederholten Stilllegungsandrohungen des KBA  soll vermutlich erreicht werden, dass die stetig steigende Klagewelle gegen VW gestoppt wird. Nach dem Update wäre jede Klage weniger aussichtsreich, weil der Beweis der Abschaltvorrichtung vernichtet würde. Außerdem erhöhen sich die Prozeßkosten, weil nicht nur gegen VW und gegen das KBA, sondern jetzt auch noch gegen den TÜV bzw. die DEKRA vorgegangen werden muß. Diese haften bei rechtswidrigem Verhalten den Geschädigten ebenfalls unmittelbar zivilrechtlich.  

 

Dass die Politik nicht die Interessen der Geschädigten vertritt, sondern mit VW klüngelt, wurde in der Presse wiederholt dargestellt. Die DHU kämpft seit 2015 im Interesse der VW-Geschädigten gegen die Regierung.  (siehe dhu.de).

 

Nach einer Auskunftsklage übersendet das KBA eine 581-seitige, durchgehend geschwärzte VW-Dieselgate-Akte:

Seit dem 1. Oktober 2015 versucht die DUH in verschiedenen Verwaltungsverfahren, Auskunft über die den Hersteller gemachten technischen Auflagen beziehungsweise vorliegende Messwerte zu erhalten. Im Falle der VW-Rückrufauflagen erhob die DUH im Januar 2016 schließlich Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das KBA stellte daraufhin im Februar fest, dass die DUH doch einen rechtlichen Informationsanspruch hat. Allerdings war die Volkswagen AG nicht mit der Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH am vergangenen Freitag 18.3.2016 vom angerufenen Verwaltungsgericht Schleswig die 581-seitige VW-Akte „zur einwöchigen Einsicht“ in komplett geschwärzter Form (Zitat der DUH, abzurufen unter http://www.duh.de/5444+M565c5489c01.html)

 

 

Da VW jetzt offiziell bestreitet, eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben und das KBA diese nie selbst festgestellt hat, gibt es auch keinen Grund mehr für die Rückrufaktion, zumal diese negative Folgen für Umwelt und Motor haben könnte. 

 

 

Interview der MAZ mit RA Schmidt am17.5.2018 zur Stilllegung

Deutsche Umwelthilfe obsiegt im Rechtsstreit mit Volkswagen: Einstweilige Verfügung wurde in allen zehn Punkten aufgehoben

 - Wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz

25.10.2017 – 12:06

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf von Rechtswidrigkeit der VW-Diesel-Pkw sprechen, wenn trotz Software-Update bei Straßenmessungen stark erhöhte Realemissionen des Dieselabgasgiftes NOx gemessen werden - Volkswagen behinderte über sieben Monate die Verbraucherschutzarbeit der DUH - Landgericht Düsseldorf hatte Ende März ohne vorherige Anhörung der DUH eine einstweilige Verfügung erlassen, die der DUH und deren Geschäftsführer Jürgen Resch unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagte, wertende Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals bei Volkswagen zu wiederholen - Vorsitzender Richter mahnt: "Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihren Fortschritt."

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.10.2017 (Az: I-16 U 87/17 - 12 Q 68/17)

die von der Volkswagen AG gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ihrem Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am 29. März 2017 erwirkte einstweilige Verfügung in allen zehn Punkten aufgehoben. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die DUH in ihrer Kritik an den von ihr gemessenen hohen Schadstoffemissionen eines VW-Golf Diesel keine falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Zudem seien alle zehn angegriffenen Aussagen zulässige Bewertungen. Sehr grundsätzlich beschäftigt sich das Gericht in seiner 20-seitigen Urteilsbegründung mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, die Vorrang haben muss vor den Wirtschaftsinteressen der Volkswagen AG. Somit darf die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ihre Rechtsansichten zur weitgehenden Unwirksamkeit des Software-Updates bei einem VW-Golf Diesel und zur Rechtswidrigkeit der vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Rückrufanordnung wieder äußern.

Die Entscheidung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Über sieben Monate hinweg behinderte der Volkswagen-Konzern die Verbraucherschutzarbeit der DUH ganz massiv, da wir zentrale Bewertungen, die wir parallel in einer Klage gegen die Bundesregierung prüfen lassen, nicht tätigen durften. Für diesen Fall forderte Volkswagen sogar ersatzweise 'sechs Monate Ordnungshaft, im Wiederholungsfalle bis zu insgesamt zwei Jahren'. Wir freuen uns sehr, dass nach unserem Erfolg in der über ein Jahr dauernden Auseinandersetzung mit dem Daimler-Anwalt Schertz nun auch der zweite, besonders dreiste Versuch von VW, unsere Aufklärungsarbeit über die illegalen Abgasmanipulationen durch die Autokonzerne zu behindern, für die DUH entschieden ist. Das Oberlandesgericht stärkt uns und anderen Verbänden mit seiner Entscheidung für die Aufklärung von Umweltskandalen und die dafür notwendige Meinungsfreiheit den Rücken."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: "Wir sind erleichtert, dass die Freiheit des Wortes weiterhin auch dann Bestand hat, wenn große Aktiengesellschaften denken, dass man diese Worte in der Öffentlichkeit nicht sagen dürfe. Warum es allerdings erst einer obergerichtlichen Entscheidung bedurfte, um die mit unserer Verfassung offensichtlich unvereinbare einstweilige Verfügung des Landgerichts aufzuheben, bleibt unerklärlich."

Kernsätze aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2017: Zur Meinungsfreiheit:

"Als Abwägungskriterium auf Seiten der Meinungsfreiheit ist ferner zu berücksichtigen, dass die Freiheit der Meinungsäußerung eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung einer jeden Person ist."

"Handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, so spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (ständige Rechtssprechung, siehe BVerfGE...). Dies war vorliegend der Fall."

"Die freie Rede ist Voraussetzung der Kraft und der Vielfalt der öffentlichen Diskussion, die ihrerseits Grundbedingung eines freiheitlichen, demokratischen Gemeinwesens ist. Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, jene Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Freiheit der Meinungsäußerung in der durch das Grundgesetz konstituierenden Ordnung zuwiderlaufen."

"Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Meinungsfreiheit der Verfügungsbeklagten im Kern betroffen wird, wenn ihr die Äußerung ihrer Meinung gerichtlich untersagt wird."

Zur DUH-Bewertung der Unwirksamkeit / Rechtswidrigkeit des VW-Software-Updates:

"Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass die Verfügungsbeklagte tatsächlich Straßenmessungen mit einem VW Golf Diesel (Euro 5) durchgeführt hat, bei dem der gesetzliche Grenzwert um den Faktor 3,3 überschritten wurde. Das bedeutet: Die Tatsachen, aus denen die Verfügungsbeklagte ihre Folgerungen zieht, sind wahr."

Strittig war auch die Frage, ob Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand oder aber auch unter "normalen Betriebsbedingungen", das heißt im realen Betrieb auf der Straße, eingehalten werden müssen. Grundlage sind die europäischen Zulassungsvorschriften (EG 715/2005 und 692/2008).

Das Gericht stärkt mit seinem Urteil die Rechtmäßigkeit der von der DUH vertretenen Bewertung, dass die "ordnungsgemäße Abgasreinigung" nicht nur während der circa 20-minütigen Laborprüfung, sondern (Art. 5 Abs 1 der VO 715/2007) ausdrücklich unter 'normalen Betriebsbedingungen', das heißt für die DUH im realen Straßenbetrieb, im Sommer wie im Winter, zum Schutz der Menschen und Umwelt funktionieren muss. Wörtlich auf Seite 13 des Urteils: "(...) unter Berücksichtigung des übergeordneten Ziels der Verordnung, nämlich die Emissionen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu senken, kann keine Rede davon sein, dass der von den Verfügungsbeklagten (DUH) vertretene Rechtsanspruch unvertretbar ist und jeder Grundlage entbehrt."

Hintergrund:

Die DUH hatte in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) die Stickoxidemissionen (NOx) eines mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestatteten VW Golf 6, 1.6 TDI Variant (Abgasnorm Euro 5) vor und nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordneten Software-Update auf der Straße gemessen. Vor dem Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß bei 964 mg/km, nach dem Update lagen die NOx-Werte immer noch bei 602 mg/km. Der Euro 5 Abgasgrenzwert im Typprüfverfahren beträgt 180 mg NOx/km.

Die Ergebnisse gab die DUH in einer Pressemeldung am 14. März 2017 bekannt. Darin schlussfolgerte die DUH, dass das Software-Update weitgehend unwirksam, die erteilte Typgenehmigung unrechtmäßig sowie die vom Kraftfahrt-Bundesamtes erlassene Rückrufanordnung vom 15. Oktober 2015 rechtswidrig und ungeeignet ist, um rechtmäßige Zustände herbeizuführen.

Strittig war die Frage, ob die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand oder aber unter normalen Betriebsbedingungen, das heißt im realen Betrieb auf der Straße, eingehalten werden müssen.

Der Maßstab für die DUH sind die europäischen Zulassungsvorschriften (EG 715/2005 und 692/2008), die eine "ordnungsgemäße Abgasreinigung" nicht nur während der ca. 20-minütigen Laborprüfung, sondern ausdrücklich 'in normal use', d.h. unter normalen Straßenbedingungen, im heißen Sommer wie im kalten Winter, verbindlich vorschreiben und Abschalteinrichtungen, wie bei Volkswagen festgestellt, als illegal verbieten.

Zuvor hatte das Landgericht Düsseldorf am 31.5.2017 die von Volkswagen gegenüber der DUH und ihrem Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am 3.4.2017 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Das Landgericht entschied, dass die DUH bestimmte Rechtsauffassungen zur Wirksamkeit des Software-Updates bei einem VW Golf 6 mit der Abgasnorm Euro 5 nicht äußern darf. Gegen das Urteil von Mai legte die DUH Berufung ein, so dass nun das Oberlandesgericht zuständig war.

In seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 28.3.2017 hatte die Volkswagen-Anwaltskanzlei Freshfields ausgeführt, dass alleine die unter Laborbedingungen gemessenen Werte maßgeblich seien, während die Werte, die im realen Fahrbetrieb gemessen werden, "vollkommen unerheblich" seien.

Im Zuge der einstweiligen Verfügung wurde es der DUH bis 20. Oktober 2017 untersagt, die folgenden zehn Aussagen, veröffentlicht in der Pressemitteilung vom 14.3.2017, zu tätigen:

- Wegen weitgehend unwirksamem Softwareupdate bei Betrugs-Diesel

von VW: Deutsche Umwelthilfe erhebt heute Klage gegen

Kraftfahrt-Bundesamt

 

- Straßenmessungen vor und nach dem

Softwareupdate eines VW Golf Diesel (Euro 5) zeigen immer noch

3,3-fache Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

 

- Auch nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordneten

Software-Update eines VW Golf 6 (Abgasnorm Euro 5) stößt dieser mit

602 mg/km mehr als das Dreifache der für die Abgasnorm Euro 5

erlaubten Menge von 180 mg/km an giftigen Stickoxiden aus.

 

- Die gegenüber der Volkswagen AG (VW) durch das KBA verfügte

Rückrufanordnung vom 15. Oktober 2015 ist damit offenkundig

ungeeignet, um rechtmäßige Zustände herbeizuführen.

 

- Über 600 mg Stickoxide sind erschreckend. Damit erfüllt der Golf

gerade den Euro 2-Standard des Jahres 1996.

 

- Während VW der amerikanischen Umweltbehörde zusagt, die

Betrugs-Diesel so umzubauen, dass sie durch verbesserte Katalysatoren

die Abgaswerte auf der Straße einhalten, ignoriert

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Recht und Gesetz und

ermöglicht VW eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme", so Jürgen

Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

 

- Unsere eigenen aber auch andere Untersuchungen des

Abgasverhaltens von VW-Diesel nach dem Softwareupdate zeigen

weiterhin stark überhöhte NOx-Werte und damit einen klaren Verstoß

gegen geltendes Recht.

 

- Für die betroffenen Fahrzeuge muss VW eine neue Typgenehmigung

beantragen und hierzu deren Abgasreinigungsanlage wesentlich

erneuern, um die derzeit geltenden Abgasgrenzwerte einzuhalten.

 

- Vor dem Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß bei 964 mg/km, nach dem

Update lagen die NOx-Werte immer noch bei 602 mg/km und damit um das

3,3-fache höher als erlaubt.

 

- Es zeichnet sich allerdings bislang nicht ab, dass mit den

Software-Veränderungen eine rechtskonforme Abgasreinigung erreicht

 

wird.

Argumentation von VW: "Es gibt keine Abschalteinrichtung"

Damit wäre auch die Rückrufaktion obsolet. Ohne eingebauter Abschalteinrichtung bedarf es auch keines Zwangsrückrufes. Mit diesem Argument gehen die ersten PKW-Besitzer gegen das KBA bzw. die Straßenzulassungsbehörden vor.

 

Die EU-Kommission hält allerdings die von VW verwendete Abschalteinrichtung für nicht gesetzeskonform. VW hat dort deshalb zugesagt, die Fahrzeuge in einen regelkonformen Zustand zu versetzen.


Kommentar der MAZ vom 17.5.2018 - Rüdiger Braun

Verwaltungsgericht Schleswig: Klage gegen die vom KBA angeordnete Rückrufaktion und gegen die Drohung mit dem Entzug der Zulassung/TüV Plakette - weiterhin keine Entscheidung in Sicht

16.11.2016  Pressemitteilung
Jedem Fahrzeughalter, der dem Rückruf nicht folgt, droht grundsätzlich der Entzug der Betriebserlaubnis. Die Duldung der Nutzung der Fahrzeuge ohne Nachbesserung läuft bereits am 31.12.2016 aus.
Der Justiziars des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Frank Liebhart, erklärte am Donnerstag (17.11.16) im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass Halter von Autos aus dem VW-Konzern mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung den Entzug der Zulassung befürchten müssten, wenn sie sich weigerten, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen. Die Zulassungsbehörden der Länder könnten nach eigenem Ermessen über die Einleitung von Stilllegungsverfahren entscheiden.

 

Hiergegen hat mein Mandant aus Gemünden am 17.11.2016 sofort Klage gegen das KBA erhoben. Weitere Klagen aus Brandenburg folgen diese Woche.

Vor dem Hintergrund, dass den Motoren EA 189 durch das Softwareupdate derart erhebliche Nachteile drohen (vgl. z.B. Artikel des Handelsblattes  http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/volkswagen-abgasskandal-vw-kunden-klagen-ueber-probleme-nach-abgas-rueckruf/14631024.html ), so dass selbst die  EU-Kommission vor den vom KBA genehmigten Softwareupdates warnt, weil VW keine volle Grarantie dafür übernimmt (vgl. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/volkswagen-abgasskandal-eu-warnt-vor-motorschaeden-bei-umgeruesteten-dieselautos-a-1118662.html und http://www.rp-online.de/wirtschaft/eu-warnt-vor-schaeden-bei-vw-nachruestung-aid-1.6358246 ) , ist die Nachbesserung und damit die Rückrufaktion für jedermann unzumutbar.
Ziel meiner Mandanten ist es deshalb, von der Verpflichtung, dem  Rückruf von VW zu folgen, entbunden zu werden bis endgültig geklärt ist, dass keine Nachteile entstehen und VW die uneingeschränkte Garantie dafür übernimmt. 
 
Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Richtig wäre es gewesen, ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anzuordnen.  Das KBA stell sich bisher nicht als unabhängige Behörde dar und hält die EU-Zulassungsvorschriften nicht ein ( vgl. z.B.:  http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/abgasskandal-kba-und-autobauer-leisten-aufklaerungsarbeit-14522852.html ). Der Zwangsrückruf mit negativen Folgen für die Fahrzeuge und der Androhung, das Fahrzeug andernfalls stillzulegen aufgrund eines grundsätzlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist deshalb nach meiner Auffassung unzulässig und verstößt gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz).
Zusätzlich hat VW das ursprüngliche Geständnis gegenüber dem KBA, eine Abschalteinrichtung verbaut zu haben, seit Mai 2016 widerrufen und das KBA ist dem bisher, insbesondere gegenüber meinem Mandanten aus Gemünden, nicht entgegengetreten. Somit gibt es auch aus der Sicht von VW eigentlich gar keinen Grund für die angeordnete Rückrufaktion! (vgl.http://www.focus.de/auto/news/autoabsatz/anwaelte-widersprechen-aufsichtsrat-und-kba-vw-dreht-sich-um-180-grad-unsere-abschalteinrichtung-war-nicht-illegal_id_5635649.html   oder http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vw-abgasaffaere-volkswagen-will-in-europa-nicht-manipuliert-haben-a-1119652.html  und  http://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/abgas-skandal-wir-haben-nicht-manipuliert-das-ist-die-argumentation-von-vw_id_6154667.html)   
 
Das KBA hat auch nicht die technische Möglichkeit  - anders als die Behörden in den USA - eine unzulässige Abschalteinrichtung nachzuweisen. Ohne das Geständnis von VW ist das KBA hilflos. Somit sind ist auch die Genehmigung des Updates äußerst zweifelhaft, weil das KBA auf die Verläßlichkeit der Angaben von VW angewiesen ist. Dass VW sich bisher im Abgasskandal nicht nur in den USA als unverläßlich gezeigt hat, ist dabei besonders pikant ( vgl. z.B. https://www.liberale.de/content/vw-fuehrt-kunden-weiter-der-nase-herum ).
Eine Veröffentlichung zu diesem Thema würde den VW-Geschädigten sicherlich helfen, den Druck auf VW zu erhöhen, zumindest hinsichtlich einer umfassenden Garantie für das Softwareupdate. 
Die bisher zugesagten "garantiegleichen Bescheinigungen", die VW ausstellen läßt, sind juristisch wertlos, weil sie dem Kunden die Beweislast aufbürdet, die er nie wird erfüllen können: 
VW und das KBA halten alle Daten dazu geheim (insbesondere den Quellcode). 
Nicht nur meinem Mandanten, sondern auch der Deutschen Umwelthilfe (duh.de) wurde Einsicht in die VW-Akten im Interesse von VW verweigert. 
Im Rahmen einer Auskunftsklage der DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig hat das BKA 581 vollkommen geschwärzte Seiten als VW-Akte dem Gericht übersandt, was m.E. nicht nur eine Verhöhnung des Gerichts darstellt (abrufbar unter: 
http://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Verkehr/Aktenzeichen_6_A_48-16_Beiakte_B.pdf ).

Bundesregierung erpreßt VW-Besitzer!

Panik wegen der KBA-Stilllegungsandrohung

Dieser reißerische Artikel des focus-online sollte nicht beunruhigen! Das KBA legt nichts still! Das zitierte Schreiben ist nur eine Ankündigung der Mitteilung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Danach folgt die Mitteilung. Danach meldet sich vielleicht die Straßenverkehrsbehörde und kündigt eine Stilllegung an. Danach ergeht vielleicht ein Stilllegungsbescheid. Dieser kann angefochten werden. Ob sich die örtlichen Behörden den tausenden Klagen der gegen VW klagenden PKW-Besitzer aus kostengründen wirklich stellen will, ist sehr fraglich. Die Erfolgsaussichten der VW-Geschädigten sind gut, denn selbst das OLG München hegt Zweifel an der Wirksamkeit des Softwareupdates und das Kostenrisiko für die örtlichen Behörden ist gigantisch. Ein VW-Kläger kann es sich nicht erlauben, das Update zu installieren. Die Rechtsschutzversicherungen werden deshalb die Deckung der Kosten für ein Verfahren gegen die Straßenverkehrsbhörde erklären. Ein Rechtsschutzversicherter kann deshalb dem Treiben des KBA gelassen entgegensehen, denn auch die Versicherungslobby wird sich um eine politische Lösung bemühen.

 

Probleme nach dem Update

Badische Zeitung, 23.10.2017

 

ABGASMANIPULATION

Halter von VW-Dieseln in Südbaden klagen über Probleme nach dem Update

 

Motorstörungen, viele Werkstattbesuche und Kosten, die nicht erstattet werden: In Südbaden klagen Halter von VW-Diesel-Fahrzeugen nach der Nachrüstung ihrer Autos mit manipulierten Abgaswerten über technische Probleme.

 Halter von VW-Diesel-Fahrzeugen in Südbaden klagen über technische Probleme, nachdem sie ein Software-Update bei ihrem Fahrzeug aufspielen ließen. Das Update war die Konsequenz aus dem Diesel-Skandal, von dem bundesweit mehr als fünf Millionen Autos betroffen waren. Betroffene berichten von Motorstörungen, wiederholten Werkstattaufenthalten und Kosten, auf denen sie sitzen bleiben. Beim VW-Konzern heißt es, die Schwierigkeiten stünden nicht in Zusammenhang mit dem Software-Update.

Marilena Quass ist verzweifelt. Nach dem Software-Update, das einen übermäßigen Ausstoß von Stickoxiden verhindern soll, hat sie ihren VW Tiguan bereits zum dritten Mal in die Werkstatt bringen müssen. Quass ist Ärztin, sie lebt in Heitersheim und arbeitet in Freiburg. Sie ist auf ihr Auto angewiesen. Seit dem Update könne sie sich auf ihr Auto nicht mehr verlassen. "Ich habe Angst, dass ich ständig in die Werkstatt muss", sagt Quass.

Zuvor habe ihr Tiguan nie Schwierigkeiten bereitet, sagt Quass. 2011 wurde er erstmals zugelassen, 2014 hatte sie ihn gebraucht ...

 

 

Vollständiger Artikel unter: https://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/halter-von-vw-dieseln-in-suedbaden-klagen-ueber-probleme-nach-dem-update