Auch das Landgericht Berlin verurteilt VW erneut zum Schadensersatz - zuletzt am 19.12.18

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Obwohl fast täglich Urteile gegen den VW-Konzern oder seine Vertragshändler erlassen werden, ist von Einsicht bei VW ist keine Spur erkennbar.

 

Die ersten Urteil gegen VW sind jetzt ergangen wegen des unzulässigen Thermofensters bei 3.0 Liter Dieselmotoren. Das Landgericht Stuttgart hat die Konzerntochter Audi verurteilt (A4)  und das Landgericht Köln VW direkt (Tuareg).

In beiden Fahrzeugen wurde kein zulässiges Thermofenster verbaut, sondern eine verbotene Abschalteinrichtung, so dass die Kläger ihr Fahrzeug zurückgeben können und den Kaufpreis erstattet bekommen. Soweit deutsche Gerichte noch eine Nutzungsentschädigung dem VW-Konzern zusprechen - mit Ausnahme des LG Augsburg - wird diese Rechtsprechung vor dem BGH bzw. EuGH keinen Bestand haben.

 

Viele Ansprüche gegen den VW-Konzern verjähren erst Ende 2019, wenn der Betroffene erst durch schriftliche Mitteilung 2016 oder noch später Kenntnis von der Mangelhaftigkeit seines Motors erlangt hat. Das gleiche gilt für Kläger die sich zunächst der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben und jetzt doch noch individuell klagen wollen.