Märkische  vom 24.9.2016 und 14.3.2017: MAZ meldet in der Abgasaffäre Erfolg für Skoda-Fahrer vor dem Landgericht Neuruppin nach dem Mißerfolg vor dem LG Berlin

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Abgasaffäre

Diesel-Gate: Skodafahrer legt sich mit VW an

VW hat jede Menge Ärger wegen Manipulationssoftware in Diesel-Fahrzeugen. Jetzt hat der Brandenburger Bastian Brehmer (35) eins drauf gesetzt: Er will keine Nachrüstung seines Modells, sondern einen Neuwagen. Das Berliner Landgericht war nicht ganz seiner Meinung.

 

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Kläger Bastian Brehmer (l.) und Anwalt Thomas Schmidt. 

Quelle: dpa
Kläger Bastian Brehmer (l.) und Anwalt Thomas Schmidt.

Potsdam. Das Corpus Delicti hat 170 PS, Klimaanlage und alle gängigen Extras, der Tacho steht bei 100 000 Kilometer – ein Skoda Superb, der vor sechs Jahren 39 000 Euro gekostet hat. Um dieses Auto gibt es einen Rechtsstreit, der deutschlandweit seinesgleichen sucht: Der Besitzer, Bastian Brehmer (35) aus Dabendorf bei Zossen (Teltow Fläming), hat das Autohaus Volkswagen Automobile Berlin GmbH verklagt, weil er sich im Zuge der Abgasaffäre getäuscht sieht. Was den Fall so besonders macht: Brehmer möchte nicht eine Nachrüstung oder finanzielle Zugeständnisse heraushandeln, er will ein komplett neues Auto. Damit scheiterte er am Freitag in erster Instanz vor dem Berliner Landgericht. Richter Michael Vaterrodt wies die Klage ab, Bremers Anwalt Thomas Schmidt kündigte Rechtsmittel an.

Jede Menge Prozesse wegen Schummel-Software

Das Landgericht München sprach im Mai einem Seat-Käufer das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu. Der angeblich saubere Motor sei Kaufargument gewesen, so das Gericht.

Wegen des Einsatzes von Software zur Manipulation der Abgaswerte sieht sich der VW-Konzern mit Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe konfrontiert. In den USA muss der Konzern, zu dem neben VW Audi, Porsche, Seat, Skoda und Bugatti gehören, vermutlich 15 Milliarden Doller Schadenersatz zahlen. In Deutschland liegen mindestens 1400 Anleger-Klagen vor.

 

 

 

Als Systemadministrator arbeitet Bastian Brehmer in der Zossener Kreisverwaltung. Weil er beruflich oft Schnellstraße fährt und drei Kinder hat, entschied er sich im Jahr 2010 für das große Skoda-Modell. „Meine Frau und ich haben uns ein bisschen in den Wagen verliebt“, sagt der Familienvater. Deshalb trage die Auseinandersetzung mit Volkswagen, der Muttergesellschaft der Firma Skoda, jetzt Züge einer enttäuschten Liebe. Brehmers größte Sorge: Der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges liege angesichts der betrügerischen Einrichtungen im Abgassystem deutlich unter dem zur Zeit des Kaufs erwartbaren. „Man wird das Auto wie einen Unfallwagen behandeln“, sagt Brehmer. Das wäre finanziell ein Schlag für die Familie, die einen Kredit aufgenommen hatten, um den Kauf des Skoda mit der Zwei-Liter-Dieselmaschine zu finanzieren.

Eine Nachrüstung, wie sie Skoda auf eigene Kosten anbietet, hält Brehmer für nicht ausreichend: „Man liest viel von Folgeschäden und ich kann mir nicht vorstellen, dass nach einer Nachrüstung Verbrauch Leistung und Fahrgeräusche die gleichen sind wie zuvor.“

Beklagtes Autohaus verweist auf Nachrüstungs-Offensive

Der Anwalt des Autohauses, Alexander Tillack, sagt: „Wir setzen konsequent auf Nachrüstung.“ Auf Anregung des Richters äußerte er zwar, man könne sich „ein Kompensationsgeschäft vorstellen“, die Bereitstellung eines neuen Wagens schließt er aber kategorisch aus. Was den Fall zusätzlich kompliziert macht: Das zur Debatte stehen Fahrzeug gehört nicht mehr zur aktuellen Baureihe.

Richter Vaterrodt sorgte beim Kläger für Ernüchterung mit der Bemerkung: „Sechs Jahre sind Sie mit dem Auto gefahren und wollen nun ein neues. Das kann so nicht sein – das müsste ihnen klar sein.“ Die Forderung sei unangemessen. Zudem, so urteilte der Richter, sei der Mangel nicht erheblich. Von dem Einbau der in die Kritik geratenen Software trage der Kläger keinen Schaden davon. Das Auto funktioniere so wie zur Zeit des Kaufs. Von Täuschung können also nicht die Rede sein.

Richter: Forderung nach Neuwagen ist unangemessen

Am Ärger sei außerdem nicht der verklagte Händler, sondern der Hersteller schuld. Dagegen argumentiert Anwalt Schmidt, das Autohaus – ehemals Eduard Winter – gehöre zu 100 Prozent Volkswagen. Zum Richter sagte Schmidt: „Es wäre mutig, wenn Sie hier ein Stück Rechtsgeschichte schreiben würden.“ Die neue europäische Rechtsprechung sei deutlich verbraucherfreundlich und sehe auch den Ersatz mangelhafter Produkte durch neuwertige vor. Über den Richterspruch sei er nicht verwundert, bemerkt Schmidt: „Das Gericht ist hoffnungslos überlastet. Schon unsere Akte hat 1500 Seiten. Ich habe nicht den Eindruck, dass man sich in einer solchen Situation mit Volkswagen anlegen will.“

Verärgert zeigt sich nach dem Prozess Kläger Brehmer. „Für die Verbraucher ist das sehr unschön, zumal die Volkswagen-Vorstände zur gleichen Zeit Millionen Euro einstreichen.“

Von Ulrich Wangemann

 



Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem LG Berlin ist völlig absurd. Seit der ersten Entscheidung des LG Bochum hat sich in Deutschland kein Gericht mehr juristisch getraut, einen "Sachmangel" zu verneinen, weil dies völlig abwegig ist. Bei einer Gerichtsakte von ca. 1500 Seiten war die Begründung des Gerichts auch mehr als dürftig und findet auf nur 2 Seiten DIN A4 Platz. Das Urteil fällt völlig aus dem Rahmen. 

 

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Skandalurteil des Landgerichts Berlin
Das dürfte das kürzeste Urteil in der VW-Skandalgeschichte sein.
LG Berlin 63 0 12-16 Urteil v. 23.9.2016
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VW-Konzern jetzt einsichtig?

Unredliches Verhalten bestimmte die Unternehmenskultur bei VW seit Gründung in den 30er Jahren. Waren es zunächst die Kleinsparer die mit der KdF-Aktion um ihr Angespartes gebracht wurden oder der Aufbau des VW-Werkes mit geraubtem Gewerkschaftsvermögen, so folgte in der Nachkriegszeit zunächst die Inhaftierung von F. Porsche und A. Piersch und später kam der VW-Rotlichtskandal ans Licht, die VW-Korruptionsaffäre aus dem Jahr 2005, die strafrechtliche Verurteilungen durch das LG Braunschweig nach sich zog. 

Es herrscht bei VW eine „total vergiftete Unternehmenskultur“ so David Kiley, Autojournalist, in „Der Preis der Macht“.

Eine Besserung ist nicht in Sicht. Die Presse berichtet ständig über neue VW-Skandale: Affentests, Abgastests an Menschen, neue Rückrufaktionen bei Audi mit V6 Motoren sowie für den Porsche Marcan und für den neuen VW-Touareg. Verbotene Abschalteinrichtungen wurden vermutlich auch im Porsche Panamera verbaut.


Es ist kein Skandalende in Sicht und dennoch glaubt der VW-Konzern ernsthaft, dass er in Deutschland zur angemessenen Wiedergutmachung nicht verpflichtet sei. der VW-Konzern versucht vergeblich die Wogen zu glätten, wenn er jetzt VW-Klägern vergleichsweise neue Autos anbietet oder den Rückkauf der alten Fahrzeuge.

 

Damit versucht VW Urteile zugunsten der Kläger zu verhindern. Je höher die Instanz, desto besser das Vergleichsangebot. Wer als Kläger einen langen Atem hat und eine gute Rechtsschutzversicherung, die nicht gleich nach der ersten Instanz den Rechtsschutz verweigert, wie z.B. der ADAC in einem meiner Fälle, der hat beste Chancen, angemessen entschädigt zu werden. Während der ADAC-Versicherte zunächst gegen die ADAC-Versicherung vorgehen muß, hat ein anderer NRV-Versicherter Mandant bei einem gleichgelagerten Fall in 2. Instanz von VW die Aufforderung erhalten, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Diese Chance wurde dem ADAC-Versicherten zunächst genommen.
Der ADAC scheint - im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsschutzversicherungen - nicht in der Lage zu sein, die Erfolgsaussichten zutreffend zu beurteilen, so dass notfalls ein Gericht dem ADAC Nachhilfe im Rahmen einer Deckungsklage erteilen muß.

 

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LG Kempten 29.03.2017 Az. 13 O 808-16.pd
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