VW Urteil: LG Kleve 31.3.2017 Kaufpreis zurück wegen sittenwidriger Schädigung + Verstoß gegen EU - VW-Klagen bisher überwiegend erfolgreich

Wie die Kanzlei Rogert & Ulbrich am 26.5.2017 berichtete (http://www.presseportal.de/pm/119896/3645418), waren alle VW-Klagen spätestens in 2. Instanz durch Vergleich erfolgreich (was von mir bereits im Oktober 2015 prophezeit wurde). Die gegenteiligen Darstellungen von VW, wonach die Klagen überwiegend erfolglos seien, dürften demnach nicht ganz richtig sein und u.a. dazu dienen, weitere Geschädigte davon abzuhalten, ihre Ansprüche klageweise durchzusetzen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich bundesweit unzählige Anwälte, die  nicht auf  den VW-Skandal spezialisiert sind, auf diesem Gebiet tätig geworden sind, deren Verfahrensausgänge nur VW im Überblick hat. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass schlecht begründete Klagen überwiegend erfolglos waren.

 

Am 31.3.2017 ist ein zweites Urteil gegen die VW-AG vom LG Kleve gesprochen worden. Bereits am 17.1.17 hat die BILD-Zeitung verkündet: Nach dem Urteil des LG Hildesheim vom 17.1.17 hat jeder VW-Geschädigter einen Anspruch gegen die Volkswagen AG auf Erstattung des Kaufpreises. 

"Wie Pferdefleisch in Lasagne" oder wie im "Glykol-Skandal" hat VW betrogen, so das LG Hildesheim.

 

Einzelheiten des Urteils ergeben sich aus den Urteilsgründen -  Download der beiden vollständigen Urteile weiter unten.

 

Meine Kanzlei hat eine vergleichbare Klage beim LG Braunschweig am 11.1.2016 eingereicht, da der Kläger keine Ansprüche mehr aus dem Kaufvertrag mit einen Gebrauchtwagen-Händler hat.

 

Auch die US-Kanzlei Hausfeld und ihr Prozeßfinanzierer myRight meinen, VW müsse Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und sittenwidriger Schädigung jedem Geschädigten leisten, sogar ohne eine Nutzungsentschädigung zu berücksichtigen. Letzteres hat das LG Kleve abgelehnt; der Kläger muß Nutzungsentschädigung zahlen.

 

Auch das klageabweisende erste Urteil gegen VW des LG Bochum vom Frühjahr 2016  hat keinen Bestand mehr. Das grob falsche Urteil des LG Bochum hätte das OLG Hamm aufgehoben, hätte VW nicht vergleichsweise den Anspruch faktisch anerkannt. Wie in vielen anderen Fällen wurde Stillschweigen vereinbart. Entsprechendes ist am 22.3.17 vor dem OLG München geschehen. VW vermeidet so, dass höchstrichterliche Entscheidungen an die Öffentlichkeit dringen.

 

Auch mein Mandant hatte vor dem LG Potsdam bereits am 24.10.2016 faktisch Erfolg, weil das Vergleichsangebot so gut war, dass er es nicht ausschlagen konnte. Dem Kläger wurde deshalb ein Verbot auferlegt, über den Inhalt des Vergleichs zu reden.

 

Weiterhin profitieren nur Geschädigte von den VW-Entscheidungen, wenn sie anwaltlich vertreten sind. Wer wartet, geht leer aus. Das bestätigt VW immer wieder. VW kann m.E. und nach Pressemeldungen nicht alle 8,5 Mio. PKW-Besitzer entschädigen in Europa, weil nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen würden. Also können nur die entschädigt werden, die Ihre Ansprüche individuell anmelden.

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Sensationssurteil zum VW-Skandal des LG Hildesheim vom 17.1.2017, Az 3 0 139/16
VW-Geschädigter erhält Kaufpreis von VW zurück - vorsätzliche sittenwidrige Schädigung - unerlaubte Handlung
LG Hildesheim Urteil v 17-1-17.pdf
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31.3.2017 Landgericht KLEVE Az. 3 O 252/16: Golf-Besitzer bekommt Kaufpreis zurücken - Händler und VW-AG müssen gemeinsam zahlen
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist begründet - Die VW-AG handelt sittenwidrig unter Verstoß gegen EU-Vorschriften.
LG Kleve vom 31.03.2017 - 3 O 252-16.pdf
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