Ein Rentner aus Gemünden (Lkr. Main Spessart) ist ein Musterbeispiel für den schleppenden Umgang mit VW-Geschädigten, die sich nicht in die Schadensregulierung fügen wollen, die Konzern und Behörden vorschwebt. Der Unterfranke klagt als einer der ersten Betroffenen auch gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Diese ebnete hierzulande den Weg zu einer umstrittenen Mängelregulierung. Wer gegen diese Regelung klagt, hat ein Zeitproblem. Fristen für die Nachbesserung sind teilweise schon Ende 2017 ausgelaufen, vielen Autos droht die Stilllegung.

Haftbefehl gegen Winterkorn

Nun gibt es Wendungen: Zum einen gab die US-Justiz bekannt, dass sie einen Haftbefehl gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn erlassen hat. An dieser Konsequenz solle „sich Deutschland sich ein Beispiel nehmen“, so der Rentner. Zum andern hat das Oberlandesgericht Nürnberg gerade ein Urteil mit Signalwirkung für die VW-Kunden bekannt gegeben. Ein Kläger hat es nun schriftlich: Sein Neuwagen hat „einen erheblichen Mangel“, so der 6. Zivilsenat. Es ist eines der ersten oberlandesgerichtlichen Urteile im Abgas-Skandal.

Frist zu kurz

Zurückgeben kann der Kunde sein Auto dennoch nicht. Der Kunde habe eine zu kurze Frist zur Nachbesserung gesetzt, meint das Gericht. Ähnlich hingehalten fühlt sich der Unterfranke, der zu den 2,4 Millionen deutschen Kunden gehört, deren Autos der Konzern nachbessern soll, weil die Abgaswerte ihrer Diesel-Fahrzeuge manipuliert waren.

Der Besitzer eines VW-Golf fürchtet durch die Umrüstung Langzeitmängel an seinem Wagen. Willigt er aber nicht in die Nachbesserung ein, droht dem Auto der Entzug der Betriebserlaubnis. VW halte die technischen Einzelheiten des Software-Updates geheim, so dass auch ein unabhängiger Sachverständiger Fehler nie überprüfen könne.

Einsicht in technische Daten verweigert

Seinem Mandanten sei – wie der Deutschen Umwelt-Hilfe (DUH) – der Einblick in ein Gutachten dazu beim KBA verweigert worden, sagt Anwalt Thomas Schmidt. Als die DUH die Herausgabe beim Verwaltungsgericht Schleswig erzwang, wurde die Akte fast komplett aus Geheimhaltungsgründen geschwärzt – „eine Verhöhnung des Gerichts“, findet Schmidt. Im zweiten Anlauf hatte die DUH zwar Erfolg: Jetzt darf VW nur noch personenbezogene Daten schwärzen. Aber die Behörde ging in Berufung.

Volle Einsicht

Doch der Rentner verlangt Einsicht in die vollständige Akte. Gerade die Namen der verantwortlichen Personen bei VW seien wichtig für die Begründung einer Schadenersatzklage. Das gelte auch für Schäden, die durch das Nachbessern entstehen. Das Verwaltungsgericht Schleswig indes meint: Das Warten sei dem Rentner zuzumuten. Sollte sein Auto stillgelegt werden, müsse er das eben anfechten.

Persönliches Erscheinen gefordert

Schon vor seiner Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt hatte der Rentner erfahren müssen, wie schwierig der Kampf gegen den Autoriesen sein kann. Als der 90-Jährige VW verklagt hatte, ließen ihn die Anwälte des Konzerns zum Prozess im 350 Kilometer entfernten Braunschweig (nahe der Konzernzentrale in Wolfsburg) persönlich laden– obwohl vergleichbare Fälle in Gerichten quer durch Deutschland häufig nach Aktenlage entschieden worden sind. Als der Rentner erkrankte, bat er um Verschiebung. Die habe VW verweigert, so Schmidt. Als sich das Gericht der VW-Sicht anschloss, stellte der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Das stoppte den Prozess. „Wir hatten keine Kenntnis vom Alter und der Erkrankung des Klägers“, sagte auf Anfrage ein VW-Sprecher.

Justiz lässt sich Zeit

Seit Monaten ruht nun der Prozess des Rentners gegen VW. „Dass sich die Justiz seit Januar 2017 Zeit lässt, ist auch eine Benachteiligung meines Mandanten“, zürnt Anwalt Schmidt. Er „muss wahrscheinlich Hundert werden, um das Ende des Prozesses zu erleben – aber der hält ihn wenigstens am Leben“.

 

Artikel abrufbar unter: https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Rentner-Autobesitzer-Gemuenden-Haftbefehle-Daten-und-Datentechnik-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte;art768,9955050

AUTOR: Manfred Schweidler

 

Presseerklärung dazu: