MFK Musterfeststellungsklage

Kostenlose Beratung für Rechtsschutzversicherte

Nur m.E. unseriöse Rechtsschutzversicherungen überreden Versicherte, ihre Ansprüche nicht individuell geltend zu machen

Am 1.11.2018 wurde die Musterfeststellungsklage (MFK) beim OLG Braunschweig eingereicht. Der Gesetzgeber hat versucht, die Beteiligung an dem Verfahren einfach zu gestalten, was wieder einmal mißlungen ist, weil viele Betroffene mit Anmeldung zum MFK überfordert und wissen nicht genau, was sie tun müssen. 

 

Meine Kanzlei berät und vertritt VW-Geschädigte, die sich an der Musterklage beteiligen wollen. Für Rechtsschutzversicherte ist die Beratung und Vertretung kostenlos. Versicherte können mit mir jederzeit über das unten stehende Kontaktformular - unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer  - in Verbindung treten, so das eine sofortige kostenlose Erstberatung erfolgen kann.

 

Wie mir berichtet wurde, haben einige Versicherungen ihre Mitglieder dazu überredet, keine Individualklage zu erheben und sich nur der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Versicherungen wollen damit Kosten sparen auf Kosten der Versicherten. Wer sich nur dem späteren Ergebnis der MFK, dass sogar negativ ausfallen könnte, auf Anraten einer Versicherung unterwirft und auf weitergehende Ansprüche verzichtet, ist schlecht beraten.

 

Individualkläger können umfassende sehr weitgehende Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen, die im Einzelfall über die Höhe des Kaufpreises hinaus gehen können. Das wird mit der MFK voraussichtlich nicht möglich sein. Um ein solches Massenverfahren zu bewältigen, müssen die Geschädigten im Erfolgsfalle "über einen Kamm geschert" werden. Höhere individuelle Ansprüche könnten dabei wohl kaum berücksichtigt werden. Abgesehen davon, dass die MFK Jahre dauern kann bis zu einem rechtskräftigen Urteil, denn wegen des Risikos wird VW alles erdenklich mögliche unternehmen, um das Verfahren zu verzögern. Je länger das Verfahren dauert, umso mehr Ansprüche werden sich faktisch erledigen, dass könnte VW Millionen Euro ersparen. Also jeder verzögerte Tag ist bares Geld für VW. 

Individualklagen gehen in der Regel sehr viel schneller - auch wenn dort VW immer wieder versucht, die Verfahren zu verzögern. Da VW weder ein Interesse an einer individuellen Beweiserhebung noch an positiven Individualurteilen hat, bietet VW meist rasch lukrative Vergleiche an, die den individuellen Schaden berücksichtigen. Bei der MFK ist dies unwahrscheinlich, weil faktisch kaum handhabbar. 

 

Rechtsschutzversicherten, die der MFK bisher beigetreten sind, kann deshalb nur geraten werden, aus der MFK wieder auszutreten und die eigenen Ansprüch individuell zu verfolgen.

 

Ein Urteil im Rahmen dewr MFK bindet lediglich die Gerichte für spätere Leistungsklagen von einem betroffenen Verbraucher an die Feststellungen im Musterklageverfahren, sofern der Verbraucher seine Ansprüche zu dem Klageregister angemeldet hat (§ 613 Abs. 1 ZPO n.F.). Das gilt allerdings dann nicht, wenn der angemeldete Verbraucher seine Anmeldung wirksam zurückgenommen hat (§ 613 Abs. 1 ZPO n.F.).

Das MFK klärt nicht, was geschieht, wenn der in dem Musterprozess festgestellte Sachverhalt nicht deckungsgleich mit dem Einzelfall ist. W

enn die in dem Individualprozess vorgetragenen tatsächlichen Verhältnisse anders liegen, enthebt sie auch bei Erhebung der Folgeprozesse den Anwalt nicht von der Aufgabe, den Sachverhalt erneut individuell zu klären.

 

Rechtsschutzversicherten, die bisher nur eine Anmeldung zum Klageregister der MFK veranlaßt haben, ist deshalb dringend zu raten, dort wieder auszutreten, um eine günstigere Individualklage zu erheben. 

 

Pressemitteilung openpr.de: https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html


Sensationsurteil des LG Koblenz 2018

VW-Skandal ohne Ende. Wer auch 2019 noch VW auf Schadensersatz verklagen möchte, hat weiterhin einige Möglichkeiten.

 

Es kommt zum einen darauf an, wann der Geschädigte genau Kenntnis von der Betroffenheit seines PKW erhalten hat. Einige Betroffene wurden erst durch schriftliche Mitteilungen überrascht, die erst 2016 verschickt wurden.

 

Andere haben die Möglichkeit, die Verjährung über die Musterfeststellungsklage zu hemmen und dann doch noch eine Individualklage zu erheben.

 

Das Landgericht Koblenz verurteilte VW am 14.12.2018 (12 O 213/17) nicht nur zur Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch zusätzlich zur Zahlung eines weiteren individuellen Schadensersatzes von 7.363,- €, die der Kläger in Unkenntnis der Betrugssoftware aufgewandt hatte.

 

Das Landgericht ist der Auffassung, dass VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Kläger musste sich lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung, berechnet auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Km, für die Nutzung seines 2011 gebraucht erworbenen PKW anrechnen lassen. Neben einem Betrag von 20.149,- € muss VW dem Kläger auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten.

 

 

Wie bereits an dieser Stelle berichtet, bietet die Individualklage gegen VW deutliche Vorteile gegenüber der Beteiligung an Sammelverfahren oder der Musterfeststellungklage. Der Individualkläger kommt i.d.R. schneller, meist innerhalb eines Jahres, beim Landgericht zu seinem Recht und kann seinen individuellen Schaden von Anfang an selbst berechnen und in voller Höhe geltend machen.