Am 1.11.2018 wurde die Musterfeststellungsklage (MFK) beim OLG Braunschweig eingereicht. Der Gesetzgeber hat versucht, die Beteiligung an dem Verfahren einfach zu gestalten, was wieder einmal mißlungen ist, weil viele Betroffene mit Anmeldung zum MFK überfordert und wissen nicht genau, was sie tun müssen.
Meine Kanzlei berät und vertritt VW-Geschädigte, die sich an der Musterklage beteiligen wollen. Für Rechtsschutzversicherte ist die Beratung und Vertretung kostenlos. Versicherte können mit mir jederzeit über das unten stehende Kontaktformular - unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer - in Verbindung treten, so das eine sofortige kostenlose Erstberatung erfolgen kann.
Wie mir berichtet wurde, haben einige Versicherungen ihre Mitglieder dazu überredet, keine Individualklage zu erheben und sich nur der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Versicherungen wollen damit Kosten sparen auf Kosten der Versicherten. Wer sich nur dem späteren Ergebnis der MFK, dass sogar negativ ausfallen könnte, auf Anraten einer Versicherung unterwirft und auf weitergehende Ansprüche verzichtet, ist schlecht beraten.
Individualkläger können umfassende sehr weitgehende Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen, die im Einzelfall über die Höhe des Kaufpreises hinaus gehen können. Das wird mit der MFK voraussichtlich nicht möglich sein. Um ein solches Massenverfahren zu bewältigen, müssen die Geschädigten im Erfolgsfalle "über einen Kamm geschert" werden. Höhere individuelle Ansprüche könnten dabei wohl kaum berücksichtigt werden. Abgesehen davon, dass die MFK Jahre dauern kann bis zu einem rechtskräftigen Urteil, denn wegen des Risikos wird VW alles erdenklich mögliche unternehmen, um das Verfahren zu verzögern. Je länger das Verfahren dauert, umso mehr Ansprüche werden sich faktisch erledigen, dass könnte VW Millionen Euro ersparen. Also jeder verzögerte Tag ist bares Geld für VW.
Individualklagen gehen in der Regel sehr viel schneller - auch wenn dort VW immer wieder versucht, die Verfahren zu verzögern. Da VW weder ein Interesse an einer individuellen Beweiserhebung noch an positiven Individualurteilen hat, bietet VW meist rasch lukrative Vergleiche an, die den individuellen Schaden berücksichtigen. Bei der MFK ist dies unwahrscheinlich, weil faktisch kaum handhabbar.
Rechtsschutzversicherten, die der MFK bisher beigetreten sind, kann deshalb nur geraten werden, aus der MFK wieder auszutreten und die eigenen Ansprüch individuell zu verfolgen.
Ein Urteil im Rahmen dewr MFK bindet lediglich die Gerichte für spätere Leistungsklagen von einem betroffenen Verbraucher an die Feststellungen im Musterklageverfahren, sofern der Verbraucher seine Ansprüche zu dem Klageregister angemeldet hat (§ 613 Abs. 1 ZPO n.F.). Das gilt allerdings dann nicht, wenn der angemeldete Verbraucher seine Anmeldung wirksam zurückgenommen hat (§ 613 Abs. 1 ZPO n.F.).
Das MFK klärt nicht, was geschieht, wenn der in dem Musterprozess festgestellte Sachverhalt nicht deckungsgleich mit dem Einzelfall ist. W
enn die in dem Individualprozess vorgetragenen tatsächlichen Verhältnisse anders liegen, enthebt sie auch bei Erhebung der Folgeprozesse den Anwalt nicht von der Aufgabe, den Sachverhalt erneut individuell zu klären.
Rechtsschutzversicherten, die bisher nur eine Anmeldung zum Klageregister der MFK veranlaßt haben, ist deshalb dringend zu raten, dort wieder auszutreten, um eine günstigere Individualklage zu erheben.
Pressemitteilung openpr.de: https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html
VW-Skandal ohne Ende. Wer auch 2019 noch VW auf Schadensersatz verklagen möchte, hat weiterhin einige Möglichkeiten.
Es kommt zum einen darauf an, wann der Geschädigte genau Kenntnis von der Betroffenheit seines PKW erhalten hat. Einige Betroffene wurden erst durch schriftliche Mitteilungen überrascht, die erst 2016 verschickt wurden.
Andere haben die Möglichkeit, die Verjährung über die Musterfeststellungsklage zu hemmen und dann doch noch eine Individualklage zu erheben.
Das Landgericht Koblenz verurteilte VW am 14.12.2018 (12 O 213/17) nicht nur zur Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch zusätzlich zur Zahlung eines weiteren individuellen Schadensersatzes von 7.363,- €, die der Kläger in Unkenntnis der Betrugssoftware aufgewandt hatte.
Das Landgericht ist der Auffassung, dass VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Kläger musste sich lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung, berechnet auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Km, für die Nutzung seines 2011 gebraucht erworbenen PKW anrechnen lassen. Neben einem Betrag von 20.149,- € muss VW dem Kläger auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten.
Wie bereits an dieser Stelle berichtet, bietet die Individualklage gegen VW deutliche Vorteile gegenüber der Beteiligung an Sammelverfahren oder der Musterfeststellungklage. Der Individualkläger kommt i.d.R. schneller, meist innerhalb eines Jahres, beim Landgericht zu seinem Recht und kann seinen individuellen Schaden von Anfang an selbst berechnen und in voller Höhe geltend machen.
Nachdem der zähe Rentner Walter Eisenberg sich mit Genugtuung in seinem Klageverfahren mit VW geeinigt hatte und sein Verfahren einvernehmlich beendet wurde, verstarb der älteste VW-Kläger etwa 2 Wochen nach endgültiger Beendigung seines Verfahrens. Seit 2016 verklagte er unermüdlich VW und das KBA. Dass VW nun doch noch bluten mußte und das KBA nun auch noch die VW-Akten herausgeben muß, erfüllte den streitsamen Rentner noch einige Wochen lang mit Freude. Nach einem erfüllten Leben verstarb er im Kreise seiner Familie und Freunde unerwartet am 3.11.2020.
Auch meine Kanzlei trauert um meinen ältesten Mandanten, der jeder Widrigkeit des Alters jahrelang trotzte und für viele VW-Kläger ein Vorbild war. Wir haben alle von ihm dankbar gelernt und werden ihn vermissen.
Die Main-Post, die wiederholt über den streitbaren Rentner berichtet hatte, widmete ihm einen Nachruf:
Aktuelle Pressemitteilung vorn Rechtsanwalt Schmidt zum Beschwerdeverfahren zur Befangenheit des "VW Richters" vor dem OLG Braunschweig
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1019696/VW-Dieselskandal-91-Jaehriger-Rentner-aus-Gemuenden-wartet-auf-das-LG-Braunschweig.html
MyRight-Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld folgen jetzt den von mir vor dem OLG Braunschweig begründeten Verdacht der Befangenheit gegen den "VW-Richter" in Braunschweig - nur ca. 30 km von Wolfsburg entfernt. Die Homogenität der Entscheidungen dort zugunsten von VW ist zumindest auffällig. Bisher hat kein Richter in Braunschweig - im Gegensatz zu vielen Richtern bei anderen Landgerichten - einer Klage gegen VW auf Schadensersatz wegen unterlaubter Handlung / sittenwidriger Schädigung
stattgegeben. Erfolg gab es nur, wenn die VW-AG unmittelbare Verkäuferin des PKW war, was sehr selten war. Auf diese wenigen Fälle beziehen sich auch die großspurig von VW ständig wiederholte Beteuerungen, daß auf die Einrede der Verjährung verzichtet werde. Für Millionen von Geschädigten gilt dieser Verzicht der VW-AG nicht. Darauf weist VW zwar nicht öffentlich hin, allerdings dann, wenn ein Geschädigter den Verzicht auf die Einrede der Verjährung vom VW-Vertragshändler vergeblich verlangt hat.
Wieder eine neue bewußte Täuschung der VW-AG?
Siehe auch Meldung vom 7.2.2018 von Spiegel und ntv: https://www.n-tv.de/
Der älteste VW-Kläger hat auch den Eindruck, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in Schleswig befangen sind:
https://www.openpr.de/news/1002470/VW-Skandal-Aeltester-VW-Geschaedigter-lehnt-Richter-des-Verwaltungsgerichts-in-Schleswig-ab.html
"Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:
Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen. ..."
Download des kompletten Urteils:
Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdofree.com/eugh-und-das-thermofenster-bei-daimler/
Neu Chancen auf Schadensersatz bei allen Dieselfahrzeug-Herstellern, die Thermofenster verwenden. Auch im Update ist das Thermofenster unzulässig und kann Schadensersatz begründen.
Kontaktformular:
Presse:
Der von Rechtsanwalt Schmidt vertretene Kläger tauscht als erster erfolgreicher Kläger bereits 2016 kostenlos einen Euro 5 Audi gegen das vergleichbares Audi Euro 6 Model und Audi übernimmt fast alle Prozeßkosten
Potsdamer Neueste Nachrichten, Artikel v. 23.10.16, berichtet online: http://www.pnn.de/potsdam/
Bericht der MAZ über Urteile in Brandenburg http://www.maz-online.de/Brandenburg/Wegweisendes-Urteil-im-VW-Abgasskandal
VW-Rückrufaktion nicht rechtmäßig - Verwaltungsgericht muß entscheiden
http://www.moz.de/nachrichten/
und MAZ Über Klagen aus Zossen (LG Berlin und LG Potsdam)
http://m.maz-online.de/
Abdruck zu Problemen mit Rechtsschutzversicherungen: "Euro am Sonntag" v. 28./29.1.2017 und "EURO" v. 15.2.2016
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/994940/VW-Skandal-Bundesverwaltungsgericht-Urteil-vom-27-2-2018-Fahrverbot-in-Berlin-VW-Schadensersatz.html
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1032306/VW-Dieselkskandal-Schadensersatzklage-Verjaehrung-2019.html
https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html
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