Rechtskräftig sind folgende Urteile:
LG Arnsberg I-2 O 264/16 vom 12.05.2017 (vergleichbare Rücktritt-Urteile siehe Downloads),
LG Bayreuth 23 O 348/16 vom 12.05.2017 und
LG Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom 26.04.2017
Vollständiger Artikel unter: http://www.finanzen.net/
Auf Nachfrage erklärt VW jedoch, dass jeder Einzelfall gesondert geprüft werde.Es ist zumindest eine neue Strategie des VW-Konzerns.
In der Zwischenzeit gewähren auch alle Rechtsschutzversicherungen dafür den notwendigen Rechtsschutz.
Lahr (ots) - Das Landgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen hat im VW Skandal am 24.03.2017 zahlreiche Urteile erlassen (Radio Sauerland berichtet von 4 Urteilen: http://ots.de/ElXWa). Darunter befinden sich auch 2 Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in einem Verfahren für einen Geschädigten des VW Abgasskandals im Rahmen eines Rücktritts die Rückzahlung des Kaufpreises geltend gemacht. In dem anderen Verfahren verlangte die Kanzlei für einen Geschädigten des VW Abgasskandals die Neulieferung eines Fahrzeugs VW Passat gegen Rückgabe des manipulierten PKW ohne die Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Beiden Klagen hat das Landgericht Arnsberg überwiegend stattgegeben.
1. Klage auf Nachlieferung
In dem Verfahren bezüglich der Nachlieferung eines VW Passat (Landgericht Arnsberg, 2 O 375/16) erwarb der Geschädigte bereits im Jahre 2010 einen VW Passat Variant BlueMotion 2,0l TDI zu einem Kaufpreis von 33.500 EUR. Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Rechtsanwälte verlangten bereits im Januar 2016 Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs bis zum März 2016 gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs, ohne die Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Im November 2015 hatte das Fahrzeug bereits einen Kilometerstand von 111.000 km. Nachdem außergerichtlich die Ansprüche nicht erfüllt wurden, wurde Klage beim Landgericht Arnsberg eingereicht.
Das Landgericht Arnsberg gab dieser Klage mit Urteil vom 24.03.2017 statt und verurteilte den Händler zur Nachlieferung eines neuen VW Passat.
2. Rücktrittsklage
In einem weiteren von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren erwarb der Geschädigte im Jahre 2012 einen VW Golf 1,6l TDI zu einem Kaufpreis von 18.980 EUR. Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Rechtsanwälte erklärten bereits im Januar 2016 die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Rücktritt vom Kaufvertrag. Sie verlangten von dem Händler die Rückzahlung des Kaufpreises. Von der Volkswagen AG wurde daneben Schadensersatz verlangt. Nachdem außergerichtlich die Ansprüche nicht erfüllt wurden, wurde Klage beim Landgericht Arnsberg eingereicht gegen den Händler und gegen die Volkswagen AG als zweite Beklagte.
Im Rahmen eines Teilurteils hat das Landgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 2 O 234/16 der Klage gegen den Händler stattgegeben und diesen zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Das Verfahren gegen die Volkswagen AG konnte hingegen noch nicht beendet werden. Gegen die Volkswagen AG ist ein Auflagenbeschluss durch das Gericht ergangen. Das Gericht hat die Volkswagen AG aufgefordert, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde die Volkswagen AG verpflichtet, konkret Namen zu nennen.
3. Stellungnahme der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Neben diesen beiden Verfahren wurden vor dem Landgericht Arnsberg auch weitere Verfahren entschieden. So ist mindestens ein weiteres Urteil bekannt gegen einen Händler, in dem der Rücktritt ebenfalls bejaht wurde. Radio Sauerland berichtet von 4 Urteilen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann damit erneut weitere Erfolge vorweisen. Immer mehr Gerichte geben den Klagen statt. In einer Woche sind nunmehr zahlreiche Urteile ergangen. Einer Klage auf Nachlieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde vom Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 am 21.03.stattgegeben (vgl. dazu den Bericht unter www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sensationsurteil-haendler). Dort erhält der Geschädigte einen neuen Tiguan.
Vor dem Landgericht Arnsberg ist am heutigen Tage eine Urteilsflut ergangen, so dass die Geschädigten endlich zu ihrem Recht kommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt zu dieser Urteilsflut mit: "Immer mehr Gerichte urteilen zu Gunsten der Geschädigten. Insbesondere die Nachlieferungsklagen finden immer mehr Zuspruch. So hat unsere Kanzlei bereits im Januar vor dem Landgericht Regensburg und nunmehr auch vor dem Landgericht Offenburg Urteile auf Nachlieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung erstritten. Wir sind die einzige Kanzlei, der dies bisher gelungen ist. Die Gerichte urteilen damit immer mehr zu Gunsten der Geschädigten. Deshalb sollte die Nachbesserung nicht hingenommen werden, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal mehr als 35.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits mehr als 1.700 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Das Gericht erklärt einem Skoda-Händler aus Bernau bzw. Berlin, dass ein Neulieferungsanspruch grundsätzlich besteht, sofern Vertragshändler entsprechend den Vorgaben des VW-Konzerns folgen und auf die Einrede der Verjährung verzichten bzw. die Einrede nicht erheben.
Der betroffene Händler hat im Beistand des Vertreters der Skoda Deutschland GmbH, einer 100%igen Tochter der VW AG (!), dennoch die Einrede erhoben.
Ob der eigenmächtige Verstoß der Skoda GmbH gegen die guten Sitten verstößt bzw. rechtsmißbräuchlich ist, werden die Gerichte zu entscheiden haben. Offenbar versucht Skoda Deutschland weitere Urteile zugunsten von Geschädigten verzweifelt mit allen Mitteln zu verhindern. Der Vorstand des VW-Konzerns hat sein Tochterunternehmen Skoda offenbar nicht mehr im Griff.
Das ist wieder ein Grund mehr, dem VW-Konzern nicht zu vertrauen. Auf das Wort des Vorstandes kann der Kunde sich offenbar nicht mehr verlassen. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so, die Hausdurchsuchungen bei den Vorständen veranlaßt hat. Der Innenminister in Bayern sieht das ähnlich. Er traut dem VW-Update und den Beteuerungen des VW-Vorstandes ebenfalls nicht und hat deshalb die Anweisung für die Polizeifahrzeuge gegeben, diese nicht mit dem VW-Softwareupdate versehen zu lassen.
Entscheidungen anderer Gerichte zum Abgasskandal (Stand Juli 2017)
Zwischenzeitlich sind folgende Urteile im VW Skandal zu Gunsten der Geschädigten ergangen:
Nachlieferungsurteile:
LG Regensburg (7 O 967/16) vom 04.01.2017;
LG Offenburg v. 21.3.17 (3 O 77/16);
LG Arnsberg v. 24.3.(2 O 375/16);
LG Detmold v. 11.5. 17 (9 O 140/16);
LG Zwickau v. 12.5. 17 (7 O 370/16), 24.5.17;
LG Neuruppin (1 O 170/16), v. 31.5. 17;
LG Osnabrück (5 O 2218/16);
LG Bielefeld v. 13.06.17 (6 O 226/16);
Landgericht Stuttgart, 7 O 68/16;
Landgericht Stralsund, 4 O 396/16;
LG Potsdam Urteil vom 24.11.2017, 6 O 36/17
Die meisten dieser Urteile stehen im Internet zum Download bereit.
Rücktrittsurteile:
· Landgericht München I, 23 O 23033/15
· Landgericht München I, 41 O 14374/16
· Amtsgericht Weiden, 13 C 549/16
· Landgericht Hagen, 3 O 66/16
· Landgericht Krefeld, 2 O 72/16
· Landgericht Krefeld, 2 O 83/16
· Landgericht Krefeld, 3 O 63/16
· Landgericht Oldenburg, 16 O 790/16
· Landgericht Braunschweig, 4 O 202/16
· Landgericht Braunschweig, 6 O 58/16 *166*
· Landgericht Frankfurt a.M., 2-23 O 149/16
· Landgericht Lüneburg, 4 O 3/16 (abgeschlossen durch Vergleich vor dem OLG Celle)
· Landgericht Frankfurt/Oder, 12 O 114/16
· Landgericht München II, 12 O 1482/16
· Landgericht Dortmund, 25 O 49/16
· Landgericht Regensburg, 6 O 409/16
· Landgericht Hamburg, 301 O 96/16
· Landgericht Bonn, 15 O 41/16
· Landgericht Essen, 16 O 165/16
· Landgericht Aachen, 10 O 146/16
· Landgericht Waldshut-Tiengen, 2 O 16/16
· LG Arnsberg vom 14.06.2017 - I-1 O 227/16
· Landgericht Potsdam, 6 O 211/16
· Landgericht Bückeburg, 2 O 39/16
· Amtsgericht Ahlen, 30 C 743/15
· Landgericht Hildesheim, 3 O 139/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 215/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 224/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 254/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 234/16
LG Trier vom 7.06.2017, 5 O 298-16
LG Nürnberg-Fürth - 8 O 2404-16,
LG Zwickau,7 O 370-16, Urt.v.12.05.2017,
LG Detmold 9 O 140-16 vom 11.5.17,
LG Osnabrück 5 O 1198-16 vom 9.5.17,
LG Kempten Minderung vom 29.3.17, 13 O 808-16,
LG Würzburg, 73 O 1457/16,
LG Saarbrücken vom 14.06.2017 - 12 O 174-16,
LG Magdeburg Urteil vom 15. Juni 2017 (9 O 1498/16) .
Rechtskräftig sind folgende Urteile: LG Arnsberg I-2 O 264/16 vom 12.05.2017, LG Bayreuth 23 O 348/16 vom 12.05.2017,
LG Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom 26.04.2017.
Sehr ausführlich und gut begründet sind die Entscheidungen der LG Kleve, LG Krefeld, LG Hagen die online abrufbar sind.
Nachdem der zähe Rentner Walter Eisenberg sich mit Genugtuung in seinem Klageverfahren mit VW geeinigt hatte und sein Verfahren einvernehmlich beendet wurde, verstarb der älteste VW-Kläger etwa 2 Wochen nach endgültiger Beendigung seines Verfahrens. Seit 2016 verklagte er unermüdlich VW und das KBA. Dass VW nun doch noch bluten mußte und das KBA nun auch noch die VW-Akten herausgeben muß, erfüllte den streitsamen Rentner noch einige Wochen lang mit Freude. Nach einem erfüllten Leben verstarb er im Kreise seiner Familie und Freunde unerwartet am 3.11.2020.
Auch meine Kanzlei trauert um meinen ältesten Mandanten, der jeder Widrigkeit des Alters jahrelang trotzte und für viele VW-Kläger ein Vorbild war. Wir haben alle von ihm dankbar gelernt und werden ihn vermissen.
Die Main-Post, die wiederholt über den streitbaren Rentner berichtet hatte, widmete ihm einen Nachruf:
Aktuelle Pressemitteilung vorn Rechtsanwalt Schmidt zum Beschwerdeverfahren zur Befangenheit des "VW Richters" vor dem OLG Braunschweig
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1019696/VW-Dieselskandal-91-Jaehriger-Rentner-aus-Gemuenden-wartet-auf-das-LG-Braunschweig.html
MyRight-Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld folgen jetzt den von mir vor dem OLG Braunschweig begründeten Verdacht der Befangenheit gegen den "VW-Richter" in Braunschweig - nur ca. 30 km von Wolfsburg entfernt. Die Homogenität der Entscheidungen dort zugunsten von VW ist zumindest auffällig. Bisher hat kein Richter in Braunschweig - im Gegensatz zu vielen Richtern bei anderen Landgerichten - einer Klage gegen VW auf Schadensersatz wegen unterlaubter Handlung / sittenwidriger Schädigung
stattgegeben. Erfolg gab es nur, wenn die VW-AG unmittelbare Verkäuferin des PKW war, was sehr selten war. Auf diese wenigen Fälle beziehen sich auch die großspurig von VW ständig wiederholte Beteuerungen, daß auf die Einrede der Verjährung verzichtet werde. Für Millionen von Geschädigten gilt dieser Verzicht der VW-AG nicht. Darauf weist VW zwar nicht öffentlich hin, allerdings dann, wenn ein Geschädigter den Verzicht auf die Einrede der Verjährung vom VW-Vertragshändler vergeblich verlangt hat.
Wieder eine neue bewußte Täuschung der VW-AG?
Siehe auch Meldung vom 7.2.2018 von Spiegel und ntv: https://www.n-tv.de/
Der älteste VW-Kläger hat auch den Eindruck, dass die Richter des Verwaltungsgerichts in Schleswig befangen sind:
https://www.openpr.de/news/1002470/VW-Skandal-Aeltester-VW-Geschaedigter-lehnt-Richter-des-Verwaltungsgerichts-in-Schleswig-ab.html
"Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall, wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:
Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt", um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen. Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken. Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu diesem Thema verwiesen. ..."
Download des kompletten Urteils:
Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdofree.com/eugh-und-das-thermofenster-bei-daimler/
Neu Chancen auf Schadensersatz bei allen Dieselfahrzeug-Herstellern, die Thermofenster verwenden. Auch im Update ist das Thermofenster unzulässig und kann Schadensersatz begründen.
Kontaktformular:
Presse:
Der von Rechtsanwalt Schmidt vertretene Kläger tauscht als erster erfolgreicher Kläger bereits 2016 kostenlos einen Euro 5 Audi gegen das vergleichbares Audi Euro 6 Model und Audi übernimmt fast alle Prozeßkosten
Potsdamer Neueste Nachrichten, Artikel v. 23.10.16, berichtet online: http://www.pnn.de/potsdam/
Bericht der MAZ über Urteile in Brandenburg http://www.maz-online.de/Brandenburg/Wegweisendes-Urteil-im-VW-Abgasskandal
VW-Rückrufaktion nicht rechtmäßig - Verwaltungsgericht muß entscheiden
http://www.moz.de/nachrichten/
und MAZ Über Klagen aus Zossen (LG Berlin und LG Potsdam)
http://m.maz-online.de/
Abdruck zu Problemen mit Rechtsschutzversicherungen: "Euro am Sonntag" v. 28./29.1.2017 und "EURO" v. 15.2.2016
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/994940/VW-Skandal-Bundesverwaltungsgericht-Urteil-vom-27-2-2018-Fahrverbot-in-Berlin-VW-Schadensersatz.html
https://www.openpr.de/news/
https://www.openpr.de/news/1032306/VW-Dieselkskandal-Schadensersatzklage-Verjaehrung-2019.html
https://www.openpr.de/news/1032367/Neues-VW-Urteil-Sensation-aus-Koblenz-individuelle-Schadensersatzklage-vorteilhaft.html
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Seine gesetzliche Berufsbezeichnung gemäß § 5 I Nr, 5b TMG lautet "Rechtsanwalt" und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufliche Regelungen gemäß § 5 I Nr. 5c TMG:
Die wesentlichen berufsrechtlichen Regelungen, denen der Berufstand der Rechtsanwälte unterliegt
Diese können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de eingesehen werden in deutscher und englischer Sprache
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Berufshaftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Deutschland
Besteht bei der Allianz Deutschland AG,Königinstraße 28, 80802 München,
Geltungsbereich: Diese Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten. Sie genügt damit den Bestimmungen des § 51 BRAO.
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