Berfungsverfahren - OLG in München, Hamm, Nürnberg u. Celle:  vertragliche / deliktische Ansprüche wurden von VW anerkannt - VW Vorstand verspottet Organe der Rechtspflege und VW-Kläger - OLG Koblenz und Bamberg verneinen Ansprüche

VW sieht es offensichtlich nicht gerne, wenn Urteile zugunsten der Geschädigten oder Vergleiche, die einem Anerkenntnis gleich kommen, öffentlich bekannt werden - schon gar nicht, wenn es sich um höchstrichterliche Urteile handelt. Bisher wurden alle Urteile der Oberlandesgerichte, die gegen VW ergangen wären, von VW durch faktische Anerkenntnisse oder durch Vergleich verhindert oder VW hat erst gar keine Berufung gegen drei positive Landgerichtsurteile eingelegt. Auch das OLG Nürnberg wird voraussichtlich gegen VW entscheiden.

Andererseits läßt VW genehme Urteile durch die Oberlandesgerichte Koblenz und Bamberg bereitwillig ergehen.

 

Dies zeigt, dass VW wohl selbst davon ausgeht, dass Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche zwar umstritten sind aber begründet sein können und letztlich erst durch das Bundesgericht endgültig entschieden werden müssen.

Das unangebrachte öffentliche Lästern des Vorstandsvorsitzenden der VW-AG, Matthas Müller, bezüglich der VW-Klageverfahren als "fette Beute" und deren Bezeichnung als  "Klageindustrie" (Zitate aus der Zeitung Wolfsburger Allgemeine vom 6.0.17) ist m.E. eine Verachtung aller beteiligten Organe der Rechtspflege und der Geschädigten, die keine "fette Beute", sondern nur Gerechtigkeit wollen. 

Eine solche Äußerung des VW-Repräsentanten zeigt nur, dass dem VW-Vorstand weiterhin die Einsicht in das bisherige Fehlverhalten fehlt, was auch in allen Prozessen bestätigt wird, in denen VW Abschalteinrichtungen und gesetzeswidrige Abgaswerte weiterhin intensiv bestreitet.  Der Vorstand erscheint mir dadurch weder seriös noch vertrauenswürdig. Mitarbeiter des VW-Konzerns dürfen einen solchen Vorstand nicht bejubeln, sondern müssten sich für Ihn schämen. Bei einer vergifteten Atmosphäre in einem Konzern kann keine vertrauenswürdige wertbeständige Arbeit geleistet werden. Dies erklärt auch die ständigen Umsatzrückgänge in Deutschland.

 

Von einem Vorstand eines deutschen Konzerns wird man erwarten können, dass er die Justiz ernst nimmt und den beteiligten Organen der Rechtspflege die notwendige Achtung entgegenbringt, auch wenn Urteile nicht immer wie von ihm gewünscht ausfallen.  Es ist nämlich verfassungsmäßig die oberste Aufgabe der Organe der Rechtspflege, gesetzeswidrigen Wildwuchs/Eigenmächtigkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder zumindest zu zügeln. Wirtschaft ohne juristische Kontrolle und ohne angemessenen Ausgleich - wie einige Konzerne es gern hätten - führt unweigerlich in die Katastrophe.

 

Die völlig berechtigte Klagewelle hat der VW-Vorstand selbst losgetreten. Viel juristischer Nachwuchs in der Justiz ist nötig, um die grundsätzlich überflüssigen Klageverfahren gegen VW zu bewältigen, was den Steuerzahler auch noch zusätzlich stark belastet:  Durch eine sofortige vernünftige Bewältigung des Abgasskandals durch den VW-Vorstand, wäre so ziemlich jegliche Klage noch vor Jahresende 2015 vermieden worden. Dies ist m. E. ein Führungsfehler des VW-Vorstandes für den er persönlich haftbar gemacht werden sollte. 

 

Die in VW-Fällen trotz hoher Arbeitsbelastung und geringer Bezahlung sehr bemühte Richterschaft dürfte sich beschimpft und beleidigt fühlen, wenn sich der VW-Vorstandsvorsitzende anmaßt, deren sehr differenzierte Arbeit in VW-Klageverfahren abfällig als "Klageindustrie" zu bezeichnen. Dies dürfte wohl kaum Sympathie für die VW-AG in der Justiz wecken und eher weitere Urteile gegen VW provozieren, was die Erfolgsaussichten der Klagen weiterhin erheblich verbessern könnte.