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RECHTSANWALT THOMAS SCHMIDT ist seit Oktober 2015 ausschließlich mit dem Abgasskandal befaßt und mit dem Widerruf von Autokrediten. Das EuGH Urteil vom 9.9.2021 bietet allen, die ihr Auto über eine Autobank finanziert haben nunmehr noch bessere Möglichkeiten, den Darlehensvertrag zu widerrufen.

RBB Abendschau vom 20.8.2019 berichtet aus dem Gericht:

ARTE und WDR berichten am 23./24.2.2021 (Klage des N. Flother, vertreten durch RA Thomas Schmidt):

Film-Minuten:

Der Fall Flother 00:08:00 bis 1:07:00

RA Schmidt 00:55:00 bis 00:57:00


**** Ihre Rechte beim Autokredit ****

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9.9.2021 ein historisches Urteil in Sachen Kreditverträge gefällt. In seinem Urteil widerspricht der EuGH sehr deutlich dem Bundesgerichtshof (BGH) in Fällen des Autokredits. Dieser hatte nichts auszusetzen an der Praxis deutscher Banken. In der Fachwelt wird von einem historischen Sieg zugunsten des Verbraucherschutzes gesprochen. Selten widerspricht das höchste Gericht in Europa derart dem deutschen Bundesgericht, das vermutlich eher die Interessen der Autoindustrie im Blick hatte als den Schutz der Autokäufer.

 

Verbraucheranwälte sind sich einig, dass die vom EuGH-Urteil betroffenen Kreditverträge der Volkswagen Bank und der BMW Bank nur die "Spitze des Eisbergs" sind. Es dürften die meisten Verbraucherkreditverträge, der in Deutschland tätigen Banken widerrufbar sein. Lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht also Immobilienkredite sind vom Urteil ausgenommen.

Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest drückt es in einem Artikel des Focus so aus: „Die meisten von ihnen (Schuldner) können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn seit Vertragsschluss schon viele Jahre vergangen sind.“

Hintergründe zum Urteil

Im Urteil des EuGH wurde konkretisiert welche Angaben die Kreditverträge enthalten müssen. Auf den Punkt gebracht, können Verbraucher die Kreditverträge widerrufen, wenn die Klauseln nicht verständlich und klar formuliert sind.

Zu eindeutigen und klaren Formulierungen zählen u.a. genaue Angaben von Prozentsätzen bei Verzugszinsen. Weiter geht aus dem Richterspruch hervor, dass auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung für den Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden muss.

Der Widerrufsjoker wird jetzt für viele Verbraucher nicht nur im Abgasskandal wieder interessant, denn es trifft alle Autokreditverträge ab 12.06.2014.

Jetzt Raten & Anzahlung zurückholen

Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung im Gerichtsverfahren auch beim Widerruf von Darlehensverträgen.. Das ist zwischenzeitlich geklärt.

 


Dieselskandal:

Die Rechte des Besitzers eines Fahrzeuges der VW-Marken  

 VW - Audi - Seat - Skoda - Porsche

 mit 1,2 L oder 1.6 L oder 2.0 L  oder 3.0 L Dieselmotor sind vielfältig:

 Gilt auch für PORSCHE (Panamera / Cayenne / Macan-S) und AUDI A7 und A8 (2009 bis 2013)  und AUDI Euro 6:  3.0 TDI-A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7 sowie MERCEDES-Dieselmotoren OM 642 bzw. OM 651 und Transporter VITO, BMW-Diesel-Modelle 

 750d und M550  die jeweils eine Abschalteinrichtung verbaut haben und auch für Fahrzeuge von allen anderen Herstellern mit "freiwilligem" Rückruf

 Betrifft EURO 5 und EURO 6

In  Betracht kommen folgende Ansprüche der betroffenen Besitzer von Neu-, Gebraucht- und Leasingfahrzeugen:

 - Vertragliche Ansprüche: 

     - aus Gewährleistung

    - aus Herstellergarantie (bei Audi: neues Austauschfahrzeug)

    - aus der Konformitätsgarantie

  insbesondere

    - Nacherfüllung des Vertrages (alle Modelle: neues Austauschfahrzeug)

    - Schadensersatz

    - Rückabwicklung des  Vertrages

    - Minderung des Kaufpreises

 

- Gesetzliche Ansprüche alternativ zur Gewährleistung bis Ende 2018:

     - Rückgewähr  (§ 123 BGB, Anfechtungsfrist 1 Jahr ab Kenntnis)

     - Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB) 

  

In der VW-Abgasaffäre ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn es handelt sich bei den verschiedenen Ansprüchen weitgehend um juristisches Neuland. Individuelle Beratung ist deshalb notwendig. Selbst bei Kaufverträgen seit Oktober 2015 bis heute können Ansprüche  begründet sein. die Begründung der Klagen ist schwierig. Meist erhalten Geschädigte in den von mir vertretenen Fällen unabhängig vom Alter des PKW den Kaufpreis fast in voller Höhe - manchmal auch mehr - zurück.

Ich vertrete  überregional seit 2015 eine Gruppe Geschädigter, die hauptsächlich auf ein neues Fahrzeug gegen Vertragshändler des VW-Konzerns und gegen AUDI klagen (insbes. aus der Audi-Herstellergarantie).

Bis Ende 2018 klagt eine weitere von mir vertretene Gruppe, die die gehemmten Gewährleistungsfristen bis Ende 2017 verschlafen hat,  auf Schadensersatz gegen die VW-AG unmittelbar.

Dass die Klagen selbst bei abgelaufenen Gewährleistungsfristen in Einzelfällen erfolgversprechend sein können, ebenso nach einem installierten Software-Update, zeigen verschiedene Urteile zum VW-Skandal (s.o. unter "VW verurteilt"). 

Die Rechtswidrigkeit der VW-Rückrufaktion ist ebenfalls offensichtlich, denn das KBA hält sich nicht an die bestehenden EU-Vorschriften. Verschiedene Klagen gegen das KBA habe ich deshalb frühzeitig erhoben - Urteile sind in Kürze zu erwarten. Dem RÜCKRUF sollte deshalb vorerst NICHT  gefolgt und der TÜV ggfls. vorzeitig gemacht werden. Meine Kanzlei bereitet entsprechende Klagen und ggfls. einstweilige Anordnungen gegen den TÜV und die zuständigen Straßenverkehrsbehörden vor.

 

Da für VW ein sehr hohes Prozeßrisiko besteht,  ist zu  erwarten, dass VW langfristig in den Klageverfahren - wie jetzt bereits in Einzelfällen, die i.d.R. nicht an die Öffentlichkeit dringen dürfen - nachgibt. Wer nicht klagt, bleibt entschädigungslos, da auch die Politik die Geschädigten im Stich gelassen hat. Auch das Musterfeststellungsverfahren macht eine spätere Individual-Klage gegen VW nicht überflüssig, sofern VW nicht doch noch freiwillig entschädigt. Allerdings verkündet beständig beständig, dass freiwillig keinerlei Zahlungen in Deutschland geleistet werden. Auch sollen sich die Musterfeststellungskläger keine Hoffnungen auf einen Vergleich machen (vgl. Braunschweiger Zeitung vom 18.10.2018    https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/article215671095/Das-naechste-Kapitel-im-Abgas-Skandal.html )  VW hofft, dass die meisten Ansprüche endgültig verjähren - spätestens Ende 2018.  Zum Jahresende wird VW massenhaft versuchen, sich mit den Klägern zu vergleichen, weil zum Jahresanfang neue Klagen kaum noch möglich sind. In 2. Instanz gibt es bereits jetzt unerwartete aber sehr individuelle Vergleiche, sofern sich der Kläger die Mühe macht, seine individuellen Vorstellungen ausführlich zu formulieren und in der Lage ist, diese auch zu verhandeln und durchzusetzen. 

Wer dann wieder zu spät kommt, den bestraft das Leben.

 

Trotz des Softwareupdates verbleibt es bei Mängel- und Schadensersatzansprüchen, denn es besteht der begründete Verdacht, dass - auch wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Softwareupdate  akzeptiert - der Abgasmangel nicht vollständig behoben wird und weitere Folgemängel entstehen werden. Eigene technische Dauertests nimmt das KBA nämlich nicht vor. Ein arglistig getäuschter Käufer muß außerdem vom gleichen Unternehmen keinen Nachbesserungsversuch akzeptieren.  

Die Rechtsschutzversicherungen sind zur Deckungszusage für eine anwaltliche Vertretung verpflichtet. Viele Versicherungen wimmeln Betroffene ab oder erklären, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehe, obwohl VW vielfach verurteilt wurde. Widerspenstige Versicherungen wie Rechtsschutz Union und ARAG wurden erfolgreich auf Deckung verklagt - ebenso richteten sich Klagen gegen die DEVK,, die HUK und die WGV. Diese haben ihre Verweigerungshaltung überwiegend aufgegeben. WGV, Concordia  und ADAC machen in Einzelfällen noch Schwierigkeiten, werden dann notfalls unverzüglich erfolgreich verklagt. Solche schwierigen Versicherungen braucht niemand. Vorbildlich verhält sich von Anfang an und auch weiterhin uneingeschränkt die NRV Rechtsschutzversicherung.  

Im Porsche-Diesel-Skandal sind die Versicherungen ebenso verpflichtet die Deckung zu erteilen, wie bei den Diesel-Skandalen der übrigen Hersteller.

 

 

Für eine Beratung oder Vertretung wären folgende Unterlagen (zur raschen Bearbeitung wegen laufender Fristen möglichst gescannt per Email) hilfreich:

 - Händler-Exposé und/oder Hersteller-Prospekt und/oder Datenblatt des Händlers. 

 - individuelles schriftliches Angebot des Händlers

 - Kopie von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Vorder- und Rückseite)

 - EU-Übereinstimmungsbescheinigung = EU-Konformität (wird dem Kfz-Brief beigefügt)

 - Angabe des aktuellen Kilometerstandes

 - Korrespondenz mit Händler oder Hersteller

 - Angabe evtl. vorhandener Schäden am Fahrzeug

 - Name und Anschrift von Zeugen, welche die  Kaufabwicklung bezeugen können

 - Rechtsschutzpolice und ursprüngliche Versicherungsbedingungen (falls vorhanden)

 - Kaufvertrag oder Kaufantrag/Bestellung und/oder Rechnung bzw. Bestätigung des Händlers

 - Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers 

 - Bei AUDI: Kopie des Serviceheftes mit Wartungsbestätigungen und Garantiebedingungen


Leitartikel der Berliner Morgenpost vom 16.4.2019 im Internet verfügbar unter:

https://www.morgenpost.de/berlin/article216964971/Urteil-in-Berlin-VW-muss-ein-neues-Auto-stellen.html

Kommentar (Seite 2 der Printausgabe) verfügbar unter:

https://www.morgenpost.de/meinung/article216965095/Ein-Urteil-bringt-Genugtuung-fuer-VW-Kunden.html


Der Tagesspiegel online 1. Mi 2019 VW-Klage im Berliner Kammergerichts „Der Ehrliche ist mal wieder der Dumme“                    Das Berliner Kammergericht will Gutachten zum Software-Update von VW einholen – wenn Kläger Hans-Joachim L. in Vorkasse geht. Von SANDRA DASSLER

Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien kam bislang nicht zustande.

„Ich finde es einfach total ungerecht“, sagt Hans-Joachim L.: „Man wurde bei einem Kaufvertrag nachweislich und bewusst betrogen und soll dann auch noch für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen. Beziehungsweise muss nachweisen, dass es diese Schäden überhaupt gibt – und dafür wieder bezahlen. Ich hatte gehofft, dass das Berliner Kammergericht dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereitet.

Am Dienstag wurde klar, dass dem nicht so ist. Auch der 21.Zivilsenat des Berliner Kammergerichts vertritt – so der Beschluss vom 30.4.2019 (Az. 21 U 49/18) – die Ansicht, dass Hans-Joachim L. beweisen muss, welcher Schaden ihm entstanden ist. Der 74-jährige ehemalige Diplomingenieur für Verfahrenstechnik aus Charlottenburg hatte zunächst vor dem Berliner Landgericht eine Klage gegen ein VW-Autohaus erhoben, das ihm vor gut vier Jahren einen Tiguan verkaufte. Der konnte, wie sich später herausstellte, nur mit Hilfe illegaler Technik die Abgasnormen einhalten. L. wollte ihn deshalb gegen ein neues Fahrzeug mit gleichwertiger Ausstattung umtauschen. Das Autohaus verweigert das mit Hinweis auf das zwischenzeitlich erfolgte Software-Update, mit dem die illegale Technik ausgeschaltet worden sei. Und das Landgericht gab dem Autohaus recht.estellen

Ehrlichkeit als Verhängnis

„Wie Hunderttausenden vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden ist meinem Mandanten seine Ehrlichkeit zum Verhängnis geworden“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schmidt: „Das Update musste er ja machen lassen, weil er sonst in Gefahr lief, das Auto nicht mehr fahren zu können. Für die dadurch entstandenen Schäden und Mehrkosten soll er nun aber selbst aufkommen.“ Hans-Joachim L. selbst findet das Ganze nur noch empörend. „Man wurde ja von allen Seiten – unter anderem auch vom Kraftfahrzeugbundesamt – aufgefordert, das Update machen zu lassen, weil sonst die Stilllegung drohte“, sagt er: „Und jetzt wird man dafür bestraft.“ Sein Anwalt sieht das ähnlich. „Hier soll der Betrogene nachweisen, dass er Schäden erlitten hat, obwohl sich tausendfach Updatemängel bestätigt haben und VW bisher nicht nachweisen konnte, dass das Update fehlerfrei funktioniert."

 

Um ein Gutachten zu seinem Nachteil zu verhindern, biete der Konzern regelmäßig Vergleiche an, berichtet Schmidt, der mehrere Kläger in verschiedenen Bundesländern vertritt. In einem anderen Fall, bei dem das Landgericht Berlin von VW die Sachverständigenkosten forderte und nicht vom Käufer habe man den Kostenvorschuss einfach verweigert. Und dem Betroffenen dann einen so guten Vergleich angeboten, dass der darauf einging.

„Außerdem braucht man für das Gutachten eigentlich die Unterstützung von VW in Sachen Software, die natürlich verweigert wird“, sagt der Rechtsanwalt: „Genau darauf setzt der Konzern, aber es kann nicht sein, dass er mit dieser Taktik immer wieder durchkommt.“ Schließlich sei von zahlreichen Experten festgestellt worden, dass das Software-Update unter anderem zu einem rund zehn Prozent höheren Kraftstoffverbrauch führe, der Motor zudem stärker belastet würde und auch die Filter früher erneuert werden müssten, sagt Schmidt. Trotzdem können VW-Kunden, die in Deutschland ein Auto mit dem angeblich besonders schadstoffarmen Diesel-Motor EA 189 kauften, ihre Ansprüche nur vor Gericht durchsetzen. In den USA hingegen durften die Betroffenen nach Bekanntwerden des Betrugs ihre Autos nicht nur zurückgeben, sondern erhielten zusätzlich noch eine Entschädigung.

Beweisaufnahme könnte lange und kostspielig werden

Zwar hat der Bundesgerichtshof im Februar dieses Jahres eine viel beachtete rechtliche Einschätzung veröffentlicht, wonach die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen ist, doch das hilft Kläger Hans-Joachim L. nicht wirklich. Jedenfalls nach Ansicht von Rechtsanwalt Tim Wünnemann, der vor Gericht das VW-Autohaus vertritt. Der Sachmangel, also die Gefahr des Verlustes der Betriebserlaubnis, sei ja durch das Sofware-Update gerade beseitigt worden, argumentierte er bei der ersten Verhandlung vor sechs Wochen am Kammergericht.

Der 21. Zivilsenat hatte dabei allerdings erkennen lassen, dass er durchaus gewillt ist, in die Beweisaufnahme zu gehen. Allerdings könne dies lange dauern und kostspielig werden. Deshalb hatte man den Parteien auch noch einmal eine Frist für eine gütliche Einigung eingeräumt.

Diese kam nicht zustande. Während der Anwalt des VW-Autohauses von einem sehr anständigen Angebot sprach, bezeichnete es der Anwalt des Klägers eher als lächerlich. „Es reicht jedenfalls hinten und vorne nicht, um heute einen vergleichbaren Neuwagen zu erhalten“, sagt Hans-Joachim L. Jetzt muss der Rentner nach dem Willen des Kammergerichts auch noch in Vorkasse für das zu erarbeitende Gutachten gehen. Das ist laut Gerichtsbeschluss erforderlich, um nachzuweisen, „ob das das Software-Update zu den vom Kläger behaupteten nachteiligen Auswirkungen auf das Fahrverhalten, den Verbrauch und die Haltbarkeit einzelner Komponenten des Motor- und Abgassystems geführt“ hat. Sollte das der Fall sein, könne es sich um „eine fehlgeschlagene Mängelbeseitigung“ handeln und der Kläger Recht bekommen.

Beweislast beim Kläger

Allerdings sieht der 21. Zivilsenat die Beweislast beim Kläger und hat dementsprechend die Einholung des Sachverständigengutachtens davon abhängig gemacht, dass dieser einen Kostenvorschuss leistet. Hans-Joachim L. rechnet mit etwa 40 000 Euro. „Diese zahlt zunächst seine Rechtschutzversicherung“, sagt sein Anwalt. Auf jeden Fall sei sein Mandant entschlossen, den Weg notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. „Es kann nicht sein, dass der Ehrliche mal wieder der Dumme ist.“

Aufgeben will auch Rechtsanwalt Schmidt nicht. Er hat bereits in einem anderen Fall durchgekämpft, dass ein Wilmersdorfer Rentner, der im Januar 2015 einen VW Touran mit dem Diesel-Motor EA 189 gekauft hatte, ein neues Auto erhielt. Jedenfalls nach einem Urteil des Berliner Landgerichts (Az. 22 O 135/17), das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Das Autohaus muss dem Kläger ein fabrikneues, typengleiches Fahrzeug mit gleicher oder gleichwertiger Sonderausstattung liefern. Und außerdem 2077,- Euro nebst Zinsen rückwirkend zum Dezember 2017 als Schadensersatz zahlen. 

 

 

https://www.tagesspiegel.de/berlin/vw-klage-im-berliner-kammergerichts-der-ehrliche-ist-mal-wieder-der-dumme/24275566.html

 

 

 

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/abgasskandal-bei-volkswagen-vw-raeumt-auffaelligkeiten-bei-neuer-abgas-software-ein/23795084.html

https://www.openpr.de/news/1041994/VW-Skandal-Neulieferung-Urteil-Kammergericht-entscheidet-erstmals-am-19-3-2019.html

 

https://www.openpr.de/news/1042214/VW-Urteil-Landgericht-Berlin-verurteilte-am-19-3-2019-zur-Neulieferung.html


Klagen zu Porsche Cayenne / Macan S - siehe auch Website:

MAZ 

Märkische Allgemeine Zeitung vom 4.8.2017.

 

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Schmidt und Diesel-Geschädigten (siehe obigen Link).

 



Meine Presseerklärung zu meiner Gerichtsverhandlung am 20.8.19 zum Az. 4 U 9/19 vor dem Kammergericht: https://www.openpr.de/news/1058054/VW-Skandal-Kammergericht-glaubt-dem-VW-Vorstand-nicht.html

 

Bericht des Tagesspiegel am 22.8.2019 dazu:


Der von der Kanzlei Thomas Schmidt vertretene VW-Skandal- Schadensersatzfall "Flother" vor dem BGH, Az. VI ZR 390/19:

Süddeutsche Zeitung vom 30.5.2020


Downloadliste VW-Neulieferungsurteile:


4.1.2017 / 21.3.2017 Sensationsurteile in Regensburg und Offenburg: VW-Händler wurden erstmals zur Nachlieferung eines kostenlosen fabrikneuen PKW aus der aktueller Serienproduktion verurteilt

VW-Skandal - Urteile gegen Händler zur kostenlosen Neulieferung: LG Stuttgart Az. 7 O 68/17, LG Stralsund Az. 4O 396/16, LG Aachen Az. 12 O 347/16 v. 8.6.17, LG Landau Az. 2 O 250/16 v. 13.6.17 sowie weitere Urteile zum Donwload

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1) Neulieferungsurteil: Käufer erhält kostenloses neues Fahrzeug
Händler muß ein 2010 erworbenes Fahrzeug gegen ein neues Fahrzeug austauschen.
LG Zwickau,7 O 370-16, Urt.v.12.05.2017.
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2) Sensationsurteil zum VW-Skandal des LG Regensburg vom 4.1.2017
Neulieferung gegen Rückgabe des Skandalfahrzeugs
LG Regensburg 7 O 967-16 vom 04.01.2017.
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3) Am 21.3.2017 verurteilt das LG Offenburg -3 O 77/16- einen VW-Händler ebenfalls zur kostenlosen Neulieferung eines VW Tiguan
Ein im Januar 2014 gekaufter Skandal-Tiguan muß gegen ein neues aktuelles Nachfolgemodell ausgetauscht werden.
LG Offenburg.pdf
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4) Kostenlose Neulieferung
Kläger erhält einen neuen Passat
LG Arnsberg 24.03.2017-I-2 O 375-16.pdf
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5) VW Urteil 11.5.2016: LG Detmold (9 O 140/16) verurteilt zur kostenlosen Neulieferung
Händler muß einen 2013 gekauften Tiguan ersetzen
Urteil LG Detmold 9 O 140-16 v. 11.5.17.
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6) Neulieferung eines VW Golf Trendline 1,6 L
Händler muß einen 2011 gekauften Golf ersetzen
LG Neuruppin 1 O 170-16, 24.05.2017.pdf
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7) Audi A1 Neulieferung
Händler muß einen 2014 gekauften Audi A1 TDI, 1,4 L ersetzen
LG Osnabrück 5 O 2218-16,31.05.2017.pdf
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8) Skoda Yeti Model 2012 kostenlose Neulieferung
Händler muß nagelneuen Skoda Yeti liefern aus der aktuellen Serie
LG Bielefeld 13.06.2017-6O226-16.pdf
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9) Audi A1 Neulieferungsanspruch
Autokauf 2011 mit Klausel zu Modelländerungen. Das Gericht urteilt: „Insoweit gestattet Ziff. IV.6 der Neuwagen-Verkaufsbedingungen es dem Käufer auch, den bestellten Wagen durch einen anderen zu ersetzen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist“.
LG Landau 13.06.2017 Az 2 0 259-16.pdf
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10) LG Aachen Neulieferung
LG Aachen vom 08.06.2017, Aktenzeichen: 12 O 347/16 (Tiguan), hat ebenfalls
entschieden, dass sich die aktuellen Modellreihen sich nicht so deutlich von den Vorgängerbaureihen unterscheiden, dass die Nachlieferung eines neuen Autos daran scheitern würde.
LG Aachen 08.06.2017 Az 12 O 347-16.pdf
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11) VW Touran Neulieferung
LG Offenburg 9.06.2017 Az 3 0 240-16.pdf
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12) Skoda Superb Neulieferung
LG Bochum entschied am 21.9.2017 zugunsten des Klägers - er erhält kostenlos ein neues Auto
LG Bochum 21Sept2016 Az I-4 O 102-16 Neu
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13) Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung AUDI Q3
LG Arnsberg urteilt am 3.11.2017 erneut zugunsten eines VW-Geschädigten
lg_arnsberg_I-4_O_398-16 Neulieferungg.p
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                14) LG Potsdam Neulieferung-Urteil vom 24.11.2017- 6 O 36/17

                VW wurde verurteilt, einem Geschädigten  ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus                      der  aktuellen Serienproduktion zu liefern. Modellpflege oder auch nur ein „Facelifting“ sind dabei unbedeutend

                Die Neulieferung sei nicht unmöglich, auch, wenn das betroffene Modell nicht mehr produziert werde.                                Vielmehr  beziehe sich der Nachlieferungsanspruch auf die Lieferung eines Neuwagens aus der aktuellen                         Serienproduktion dieses Fahrzeugtyps. Denn die Neuerungen des Neufahrzeugs würden im Vergleich zum                      älteren Modell nur leichte Veränderungen darstellen.

 

               Die Neulieferung sei unverhältnismäßig, weil durch das Aufspielen des Software-Updates der Mangel behoben                 werden könne. Denn diese Art der Nachbesserung sei für den Kläger mit erheblichen Nachteilen verbunden.                   Hierbei komme es nicht darauf an, ob die Nachbesserung den Mangel tatsächlich beseitigt oder nicht. Denn                     schon die kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit würde dazu führen, dass der tatsächliche Fahrzeugwert                 beeinträchtigt werde.

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15) Anspruch auch nach installiertem Update.
Der Fall betrifft einen Audi A4, der gebraucht gekauft wurde.
OLG Köln Beschluss vom 27.3.18 - Update
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16) Anspruch auf Neulieferung - Erstes Urteil des LG Berlin vom 19.3.2019
Der Fall betrifft einen VW Turan. Das Landgericht hat erstmals den Beschluß des BGH vom 8.1.2019 umgesetzt und zur Lieferung eines kostenlosen fabrikneuen Autos zum gegenärtigen Listenpreis von rund 38.000,- € verurteilt außerdem auch rund 2.000 Schadensersatz zusätzlich zugesprochen.
LG Berlin 22 O 135-17 v.19.3.19.pdf
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Kammergericht Berlin Beschluß vom 30.4.2019 (21 U 49/18): Zu den Rechten eines Käufers eines Diesel PKWs gegen seinen Verkäufer nach Entfernung der sog. Abschalteinrichtung durch zwischenzeitlich erfolgtes Softwareupdate

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Neulieferung - Kammergericht erhebt Beweis darüber, ob das Update den Mangel ohne Folgemängel beseitigt hat
In dem von Rechtsanwalt Thomas Schmidt vertretenen Neulieferungsverfahren (VW-Tiguan) verlangt der Kläger ein kostenloses neues Auto zum gegenwärtigen Listenpreis von rund 57.000,- € sowie weiteren Schadensersatz von rund 3.800,- €
Kammergericht Beschluß v. 30.04.19.pdf
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VW-Skandal: Neulieferung Übersicht LG und OLG

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Übersicht zur Rechtsprechung Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung
Die ersten drei Oberlandesgerichte äußern sich zum Neulieferungsanspruch: Oberlandesgericht Oldenburg, 13 U 54/17,
Oberlandesgericht München, 8 U 1710/17, und Oberlandesgericht Stuttgart, 3 U 133/17
Neulieferung LG und OLG.pdf
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Landgericht Arnsberg, Az. I-2 O 254/16, vom 3.3.2017 - Rücktritt vom Vertrag
Händler muß PKW gegen Nutzungsentschädigung zurücknehmen.
LG Arnsberg I-2 O 254-16.pdf
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Die arglistige Täuschung der VW-AG ist dem Händler zuzurechnen - LG Köln Beschluß v. 30.5.17, Az. 32 O 219/16
Im Falle eines Audi Zentrums bestätigt das LG Köln am 30. Mai 2017 durch Beschluß die Auffassung, dass das Verhalten der VW-AG dem Vertragshändler grundsätzlich zuzurechnen ist. Hieraus folgt u.a., dass die Gewährleistungsfrist auch aus diesem Grunde erst Ende 2018 abläuft.
LG Köln Beschluß 30.5.17-32 O 219-16.pdf
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3 17.11.16 Handelsblatt meldet: Kraftfahrt-Bundesamt droht mit Entzug der Zulassung.  Meine Kanzlei erhebt deshalb die bundesweit erste Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das KBA.  Die Main-Post stellt den Fall des 90-jährigen Klägers dar (https://m.mainpost.de/ueberregional/wirtschaft/mainpostwirtschaft/VW-Abgasskandal-Gemuendener-wehrt-sich;art9485,9426262): "Mit mir nicht: Ein Rentner aus Gemünden will die Rückrufaktion von VW nach dem Abgas-Skandal stoppen lassen."  


VW bietet erfolgreichen Klägern Vergleiche an 

Focus-Online meldet:

"Dieselgate: 2017 müssen Volkswagen-Kunden eine wichtige Entscheidung treffen!  ...die Gewährleistungsansprüche verjähren Tag für Tag - und Ende 2017 ist endgültig Schluss ... 

Zudem möchte VW möglichst Urteile pro Verbraucher vermeiden. Daher werden bei absehbarem Prozessverlust Vergleichsangebote unterbreitet, die einem Totalanerkenntnis entsprechen ...“  Vollständiger Artikel abrufbar unter: http://www.focus.de/auto/experten/vw-skandal-fragen-und-antworten-dieselgate-2017-bringt-fuer-viele-vw-kunden-ein-boeses-erwachen_id_6429370.html

Bundesweit erste Klage gegen Audi AG erfolgreich beendet

LG Potsdam 24.10.2016 / 9.12.2016 (6 O 143/16): AUDI-GARANTIE, 

Äußerst erfolgreiche Gerichtsverhandlung gegen die AUDI in dem bisher deutschlandweit einzigen Abgasskandal-Klageverfahren gegen die Audi AG

Wie an an dieser Stelle prophezeit, verlangt der VW-Konzern Verschwiegenheit bei Abschluß von Vergleichen, sodass die Erfolge der Kläger in den Einzelheiten nicht an die Öffentlichkeit dringen dürfen.

Der Kläger erwarb einen gebrauchten Audi A4 und verlangte Anfang 2016 die Neulieferung eines fabrikneuen PKW aus der aktuellen Serie aus dem Audi-Garantie-Vertrag. Das Gericht sah den Anspruch in der mündlichen Verhandlung als begründet an. Der Kläger ist über das Ergebnis hoch erfreut!

Hierzu Potsdamer Neueste Nachrichten, Artikel v. 23.10.16 online: http://www.pnn.de/potsdam/1124362/

"PROZESS UM ABGAS­SKANDAL IN POTSDAMKäufer will Audi gegen Neuwagen tauschen " 


 

News:

- 23.9.16 Skandalurteil: LG Berlin gibt Skodafahrer nicht Recht: http://m.maz-online.de/Brandenburg/Diesel-Gate-Skodafahrer-legt-sich-mit-VW-an 

- 22.3.17:

 Erstmals sind im VW Skandal die Volkswagen AG und ein Händler gleichzeitig dazu verurteilt worden den PKW zurückzunehmen. Das Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2017, 4 O 118/16, hat die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verurteilt. 


17.1.2017 Weitere Sensation, erwirkt von der Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf: (LG Hildesheim, Az. 3 O 139/16) Kaufpreis von VW zurück - vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (siehe oben meine Extraseite)

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VW muß Skandalfahrzeug zurückkaufen
VW verurteilt wegen unerlaubter Handlung und sittenwidriger Schädigung
LG Hildesheim Urteil v 17-1-17.pdf
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Porsche-Cayenne-Fahrer klagt

Märkische Allgemeine: Nach dem Abgasgipfel - Verunsicherung an der Diesel-Basis

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Märkische Allgemeine vom 4.8.2017 - Interview mit Rechtsanwalt Schmidt, Berlin-Kleinmachnow
Porschefahrer fühlt sich betrogen und klagt gegen das Porsche Zentrum Berlin-Brandenburg (Kleinmachnow) und die Porsche AG
MAZ Nach dem Abgasgipfel.pdf
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Artikel der MAZ-Online vom 4.8.2017: 

Auszug: „Der Händler sagte: Wir sind die Guten“

Einen richtigen Nobel-Hobel (84 000 Euro) hat sich der Versicherungs-Generalvertreter Andreas Tischmacher aus Kade (Jerichower Land), direkt hinter der Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt, geleistet. Vor anderthalb Jahren fuhr er ins Porschezentrum Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) und bestellte einen Porsche Cayenne mit Drei-Liter-Turbodieselmotor. Tischmacher hatte Brandgeruch, als er sich auf den Weg machte, Diesel-Gate hatte den Porsche-Mutterkonzern VW schon in die Schlagzeilen gebracht. Der 56-Jährige fragte den Verkäufer: „Ist da auch keine Schummelsoftware drin?“ Er habe die Antwort erhalten: Nicht bei Porsche! „Wir sind die Guten, hat man mir gesagt“, so der Neuwagen-Käufer.

Vor einer Woche nun hat das Bundesverkehrsministerium einen Zulassungsstopp für den Cayenne erlassen, sogar genau für den 3,0-Liter-Turbodiesel. ..."

Vollständiger Artikelabrufbar:

"Verunsicherung an der Diesel-Basis" - Porsche-Cayenne-Fahrer fühlt sich betrogen

 https://porsche-abgasskandal.jimdo.com/maz-online-porsche-cayenne-wir-sind-die-guten/


Audi A8 KBA-Pflicht-Rückruf

Spiegel Online meldet am 3.11.2017 unter http://www.spiegel.de/auto/aktuell/audi-a8-rueckruf-was-der-konzern-seinen-kunden-verschweigt-a-1176301.html

"Rückruf des A8 Was Audi seinen Kunden verschweigt

Ausgerechnet Audis Flaggschiff entpuppt sich als extreme Dreckschleuder. Einen amtlich verordneten Rückruf mehrerer Tausend A8 versucht der Hersteller nun als Servicemaßnahme zu kaschieren.Von Gerald Traufetter

Die Pressemitteilung von Audi liest sich wie die Ankündigung einer dieser Serviceaktionen, die Autokunden zuhauf in ihrem Briefkasten finden. Ein Software-Update werde Besitzern von Diesel-A8 angeboten. Der Eingriff solle "unter anderem beim Start des kalten Motors schneller optimale Betriebsbedingungen für das Abgasreinigungssystem" bewirken. Keinerlei Nachteile bei Verbrauch oder Fahrverhalten seien zu befürchten. Das klingt wie ein kleiner technischer Lapsus, ein "Sachverhalt", wie es in der Mitteilung aus Ingolstadt heißt, den Audi "selber festgestellt" habe.

Was der Hersteller verschweigt, sind die wahren, für den Konzern peinlichen Ausmaße, die sich hinter dieser dürren Mitteilung und dem Rückruf von europaweit 5000 A8 mit TDI-Achtzylindermotor und Euro-6-Zulassung verbergen.

Das Modell mit über 400 PS, 4,2 Liter Hubraum und einem Einstiegspreis von mehr als 80.000 Euro bricht beim Stickoxidausstoß alle Negativrekorde innerhalb des Konzerns. Und auch im Vergleich zu den Manipulationen der Konkurrenz landet der A8 der abgelaufenen Modellreihe im wenig ruhmreichen Spitzenfeld.

Prüfer des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben laut SPIEGEL-Informationen bei den Diesel-A8, die im Zeitraum zwischen September 2013 und August 2017 produziert wurden, Emissionswerte von bis zu 2000 Milligramm pro Kilometer gemessen. Erlaubt sind 80 Milligramm.

So verwandelt sich der A8 in eine Dreckschleuder

Die Audi-Ingenieure sind bei der Luxuslimousine offensichtlich besonders unverfroren mit der Programmierung von Abschalteinrichtungen vorgegangen, die dafür sorgten, dass der Wagen im Labor alle Messwerte einhält, auf der Straße diese aber reißt: Das Reinigungssystem für Stickoxide funktioniert offensichtlich nur bei sommerlichen Temperaturen. Denn schon bei unter 19 Grad Celsius regelt die Motorensteuerung die Anlage herunter. Eine Grenze, die nicht zufällig gewählt sein dürfte: Bei den Zulassungsmessungen im Labor herrschen Temperaturen von 20 bis 25 Grad Celsius.

Die Experten des KBA gingen zudem noch anderen Hinweisen nach. Wenn der für die Stickoxidreinigung notwendige Tank mit AdBlue fast leer ist, regelt die Software die Einspritzung der Harnstofflösung herunter. Offensichtlich wollte man den Kunden keine Wiederauffüllung von AdBlue zwischen den Service-Intervallen zumuten. Das sollen die Untersuchungen des KBA ergeben haben, heißt es aus Regierungskreisen.

Umweltschützer deckten die miserablen Emissionswerte auf

Das KBA hatte die Anordnung für den Rückruf bereits wegen einer Abschalteinrichtung in der Motorensoftware nach SPIEGEL-Informationen bereits am vergangene Freitag an Audi geschickt. Besonders verwundern dürfte die Beamten nun die Behauptung des VW-Konzerns, dass die ganze Aktion von Audiselber ausgegangen sei. Dabei waren es Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in diesem Sommer die Behörden erst dazu veranlasst hatten, genauer beim A8 hinzusehen.

Das KBA wurde damals im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums tätig. Audi hingegen hätte seit Auffliegen des Dieselbetrugs im September 2015 Zeit gehabt, die Manipulationen zu melden. Stattdessen musste das Ministerium erst eine Gruppe interner und externer Fachleute einsetzen, um das Verhalten des Wagens zu verstehen. Als die dramatischen Befunde auf dem Tisch lagen, sollen die VW-Juristen sich noch so lange gegen den Vollzug des amtlichen Rückrufs gesträubt haben, bis auch die letzten Exemplare des Diesel-A8 verkauft waren.

Jetzt fahren in Deutschland 3660 Exemplare der insgesamt 5000 vom Rückruf betroffenen A8 mit Stickoxid-Rekordwerten durch die Gegend und tragen dazu bei, dass die Messstationen in deutschen Städten wie Stuttgart, München und Düsseldorf eine gewaltige Überschreitung der Grenzwerte registrieren. Aus diesem Grund dürften Verwaltungsgerichte schon für Anfang kommenden Jahres Fahrverbote anordnen.

Das Modell dient als Staatskarosse - Besonders peinlich: Audi hatte den A8 an viele Ministerien in Bund und Land als Dienstkarosse für Minister und Staatssekretäre geliefert. Auch im Kanzleramt war der Wagen im Einsatz - keine wirklich glanzvolle Zurschaustellung deutscher Ingenieurskunst.

Die fleißigen Audi-Techniker werden zwischenzeitlich ihre neue Abgas-Software einer "ausführlichen Wintererprobung" unterziehen, kündigten sie öffentlich an. Diese werde dann "voraussichtlich im ersten Quartal 2018 zur Verfügung stehen". Die detaillierte Anfrage des SPIEGEL zu den Vorwürfen beantwortete Volkswagen lediglich mit der Zusendung der offiziellen Pressemitteilung. "

 

 


Osterüberraschung - STILLLEGUNG: POTSDAM UND BARNIM UNTERSTÜTZEN WEITERHIN VW UND LEGEN DIESEL STILL

Als Osterüberraschung ist der Rechtsanwaltskanzlei Th. Schmidt wieder ein Stilllegungsbescheid im Rahmen des VW-Dieselskandals zugestellt worden und wie in Brandenburg üblich ist auch die sofortige Vollziehung angeordnet worden. Die Regierung in Brandenburg unternimmt alles, um von VW-Geschädigten künftig nicht wiedergewählt zu werden. Faktisch werden die Dieselgeschädigten enteignet, so Rechtsanwalt Schmidt, der mehrere Betroffene vor dem Verwaltungsgericht vertritt: Entweder dürfen die Geschädigten den PKW ab sofort nicht mehr benutzen oder sie lassen das Softwareupdate aufspielen und riskieren dabei, mit Ihren Schadensersatzansprüchen gegen VW zu scheitern. In jedem fall erleiden die Geschädigten Vermögensverluste. Die Regierung in Brandenburg hält offensichtlich die relativ sauberen Euro 5 Diesel für gefährlicher als die extrem umweltschädlichen Euro 1 bis Euro 4 Diese, so dass Euro 5 Diesel sofort stillgelegt werden müssen. Auf diesen Druck der Regierung müssen sich die Geschädigten aus kostengründen nach der Stilllegung notgedrungen vorübergehend einen billigen extrem gesundheitsschädlichen alten Diesel anschaffen, der nicht stilllegungswürdig ist, so dass die Umwelt dann erst so richtig geschädigt werden kann. Das ist eine Superumweltpolitik in Brandenburg, so Schmidt, offenbar glaubt man im Osten weiterhin, wenn ein Autonicht richtig stinkt und Dreck macht, ist es defekt und muß sofort stillgelegt werden. In anderen Bundesländern geht man rücksichtsvoller mit Bürgern und der Umwelt um und legt die relativ sauberen Euro 5 Diesel nicht sofort still.

Die Verwaltungsgerichte unterstützen diese falsche Politik auch noch, meint Rechtsanwalt Schmidt, so dass es Zeit wird, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache befaßt und diesem Unsinn Einhalt gebietet.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied mit Beschluss vom 25.03.2019 - 1 S 123.18 - mit äußert fragwürdiger Begründung gegen VW-Geschädigte und versucht, in mehreren Eilverfahren die Installation des zweifelhaften VW-Softwarupdates faktisch durch Vorwegnahme der Hauptsache zu erzwingen.


Siehe auch: https://www.openpr.de/news/1043959/VW-Skandal-OVG-Berlin-urteilt-ueber-Betriebsuntersagung-Durchsetzung-von-Schadensersatzsanspruechen-behindert.html

 

https://www.brandenburg-live.com/Nachricht_2814_VW-Skandal-Stilllegung-Potsdam-und-Barnim-unterst-tzen-weiterhin-VW-und-legen-Diesel-still.html


KBA: Pflicht-Rückruf für BMW

Hier hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von mehr als 11.000 Fahrzeugen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung angeordnet, die nun entfernt werden muss.

Betroffen sind die Modelle BMW 750d und BMW M550d.

Mit Bescheid vom 13.03.2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet. Das KBA geht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei diesen Fahrzeugen aus. Die Abschalteinrichtung soll nunmehr im Rahmen einer Rückrufaktion beseitigt werden. Betroffen sind danach die Modelle, die jeweils über einen 3-Liter-Euro-6-Dieselmotor verfügen. Europaweit sind hiervon 9.300 und in Deutschland rund 5.000 Fahrzeuge verkauft worden.

Die unzulässige Abschalteinrichtung muss nun bei den betroffenen Modellen mit der Schadstoffklasse Euro 6 entfernt werden. Betroffene müssen sich mit dem Aufspielen eines Updates nicht zufriedengeben, sondern können alle rechtlichen Möglichkeiten wie bei VW-Skandal-Fahrzeugen durchsetzen